Erstellt am 09.04.2009 um 19:05 Uhr von Kölner
@pankerweber1
Na, da habt Ihr dann als WV einiges zu prüfen und anschließend im Sinne des § 5 BetrVG zu erklären.
Erstellt am 09.04.2009 um 20:24 Uhr von kriegsrat
folgendes schöne schreiben an den AG würde vermutlich helfen:
Status einzelner Beschäftigter als leitende Angestellte
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der bevorstehenden Wahl/en besteht die Notwendigkeit, dass wir uns über den Status einzelner Beschäftigter als leitende Angestellte verständigen. Wir teilen Ihnen daher mit, dass wir nach eingehender Prüfung zu der Auffassung gelangt sind, dass (nur) die folgenden Personen leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG sind:
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Wir bitten Sie darum, uns mitzuteilen, ob Sie unsere Auffassung teilen oder ob Sie eine andere Auffassung zum Status dieser Beschäftigten vertreten. Sollten wir uns nicht einig sein, so müssen wir in einer gemeinsamen Sitzung versuchen, eine Klärung herbeizuführen (§ 18a Abs. 1 S.2 BetrVG).
Mit freundlichen Grüssen
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(wahlvorstand)
http://www.netzwerk-weiterbildung.info/upload/m3f38b4cd29723_verweis3.doc