Hallo
Wir sind der Wahlvorstand der diesjährigen Betriebsratwahl und haben einige Fragen:
1.) sind Leiharbeiter passiv wahlberechigt? (können als Betriebsrat gewählt werden)
2.) wenn ja wie lange müssen die Leiharbeiter beschäftigt sein?
3.) wie lange müssen nicht betriebangehörige Arbeitnehmer reglelmäßig in unserem Betrieb arbeiten um aktives Wahlrecht zu erhalten?
4.) haben sie auch passives Wahlrecht?
5.) wie lange müssen die vom Stammbetieb entsendetet Arbeitnehmer (aus England) reglelmäßig in unserem Niederlassung arbeiten um aktives Wahlrecht zu erhalten?
6.) haben sie auch passives Wahlrecht?