W.A.F. LogoSeminare

Stimmung gegen den Betriebsrat

GW
Grauer Wolf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf ein Arbeitgeber wenn er seine Wünsche beim Betriebsrat nicht durchsetzen kann Stimmung bei der Belegschaft gegen den Betriebsrat machen?

8.98009

Community-Antworten (9)

E
Erwin

07.04.2009 um 23:13 Uhr

Nein, darf er nicht!

D
DonJohnson

07.04.2009 um 23:17 Uhr

@erwin Darf denn der AG den AN sagen, dass er gerne neue Leute einstellen will aber der BR der Einstellungen widersprochen hat? Ist oder wäre diese Äußerung sofort eine "Stimmung mache" gegen den BR? Denkst du, dass deine pauschale Antwort so richtig ist?

Fragen über Fragen....

DJ

E
Erwin

07.04.2009 um 23:33 Uhr

@DJ

Der AG darf den AN sagen, dass er mit einer Sicht, mit Aussagen, mit Handeln des BR nicht einverstanden ist. Er darf aber keine Stimmung gegen den BR machen. Ich unterstelle, dass "Grauer Wolf" das meint was er sagt.

Uns dürfte ja bekannt sein, was unter "Stimmung bei der Belegschaft gegen den Betriebsrat machen" zu verstehen ist.

Ansonsten empfehle ich: Was tun, wenn der Arbeitgeber Stimmung gegen den Betriebsrat macht?

Zeigen Sie dem Arbeitgeber die Rote Karte, wenn er Stimmung gegen Sie als Betriebsrat macht http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=411&letterid=545

Sollte "Grauer Wolf" es aber anders meinen, dass mit Stimmung machen, sollte er es klarstellen

D
DonJohnson

07.04.2009 um 23:44 Uhr

@erwin Ich unterstelle, dass "Grauer Wolf" das meint was er sagt.

Das ist aber wirklich eine Unterstellung von dir und nicht durch Fakten belegt!

Uns dürfte ja bekannt sein, was unter "Stimmung bei der Belegschaft gegen den Betriebsrat machen" zu verstehen ist.

Hmm, also auch dass die sich über XYZ BV nicht einigen konnten? Zusatz duch Änderung: Auch wenn es uns vielleicht bekannt ist, muß es dem grauen Wolf nicht ungbedingt bekannt sein...

*Ansonsten empfehle ich: Was tun, wenn der Arbeitgeber Stimmung gegen den Betriebsrat macht?

Zeigen Sie dem Arbeitgeber die Rote Karte, wenn er Stimmung gegen Sie als Betriebsrat macht http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=411&letterid=545*

Hättest du das doch von vornherein geschrieben... Das wär klasse gewesen! Echt.

Sollte "Grauer Wolf" es aber anders meinen, dass mit Stimmung machen, sollte er es klarstellen

Oder wir bei einer Antwort genauer hinterfragen, bist du da meiner Meinung?

E
Erwin

08.04.2009 um 00:01 Uhr

@DJ

Ich habe erst einmal kurz geantwortet, musste dann aber ja wohl nachlegen, weil man es so nicht akzeptieren wollte. Dann habe ich einfach mal wieder gegoogelt. Denn ich hatte diesen Beitrag nicht mehr. Googlen hilft überigens sehr oft. Frage mich immer, warum andere das offenbar zu wenig machen?

Kann aber diese Newsletter auch empfehlen. Was mnicht bedeuten soll, dass es nicht auch andere gute gibt.

...Oder wir bei einer Antwort genauer hinterfragen, bist du da meiner Meinung? Nei, ich unterstelle erst immer einmal, dass man das meint was man sagt oder schreibt.

Ja ich weis, bin mal wieder sehr "spitzfindig" nun aber wieder die Friedenspfeife Also, einen schönen Abend noch.

L
Lohengrin_2

08.04.2009 um 00:46 Uhr

@DJ,@erwin,

Ich habe die Diskussion gerade gelesen. Vielleicht würde bei dieser sehr allgemeinen Fragestellung von "Grauer Wolf" ja der Hinweis auf § 2, Abs. 1 Betr.VG(Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen AG und BR) sehr weiterhelfen. Wenn der AG seine "Wünsche" beim BR nicht Durchsetzten kann und danach bei der Belegschaft Stimmung gegen den BR macht, sehe Ich die Vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht unbedingt.

Und in schweren Fällen geht ja immer noch die Lösung von "DJ" weiter oben "

GW
Grauer Wolf

08.04.2009 um 06:24 Uhr

Hallo, natürlich würde der Betriebsrat sich gegen Neueinstellungen niemals verweigern. Das ist auch nicht das Problem. Will mal versuchen meine Frage zu konkretisieren. Bei uns gibt es gibt es zwei Schichten von Mitarbeitern. Ca 60% der Mitarbeiter werden noch nach dem BMTG bezahlt das heißt mit allen Rechten und Pflichten. Der Stundensatz liegt bei diesen Mitarbeitern monatlich bei 168,5 Std. Ca 40 % der Mitarbeiter arbeiten zu viel schlechteren Bedingungen geringerer Lohn und 180 Std im Monat. Unser Chef wollte nun den 40% der Mitarbeiter was gutes tun, in dem er die tägliche Dienstzeit für diese Stundenmäßig höher ansetzte und die 60% sollten von ihren Regelstunden abgeben. Das hätte für diese ca 10 Tage Mehrarbeit im Jahr bedeutet. Weitere Forderungen uneingeschrängtes Handeln im Bezug auf den Dienstplan. Dieses hat der Betriebsrat abgelehnt. Wir werden jetzt von der Betriebsleitung bei vielen Mitarbeiter als der böse Betriebsrat verkauft, der die Schuld hat wenn es zu Kündigungen kommt.

P
pirat

08.04.2009 um 07:11 Uhr

@Grauer Wolf, "Wir werden jetzt von der Betriebsleitung bei vielen Mitarbeiter als der böse Betriebsrat verkauft, der die Schuld hat wenn es zu Kündigungen kommt"....man, wo bitte ist das Problem? Es soll auch so unpopuläre Mittel wie Betriebsversammlung, oder Schwarzes Brett geben....

PN
PT Netty

08.04.2009 um 16:06 Uhr

@Grauer Wolf

Neueinstellungen sind nach §99 BertVG durchaus genau zu prüfen und da kann durchaus etwas dabei sein, was gegen die Einstellung spricht!

Warum sollte es bei euch zu Kündigungen kommen, wenn es sich doch nur um eine Umverteilung der Arbeitsstunden gehandelt hätte, damit ändert sich das Arbeitsaufkommen doch nicht, oder?

Es hilft nur in die Offensive gehen, informiert eure Kollegen genau über die Auswirkungen die sich auf alle bezogen hätten! Siehe Dienstplan! Ihr müsst euren Widerspruch ja auch genau definiert haben, also legt es den Kollegen dar, in den Maßnahmen die der pirat angesprochen hat. Und die Mehrheit sollte euch ja sowieso positiv gegenüber stehen da sich für 60% nix verschlechtert, oder?

Rückgrat grauer Wolf

Gruß PT Netty

Ihre Antwort