Erstellt am 01.07.2014 um 14:48 Uhr von Lexipedia
"Wenn eine bestimmte Abteilung aus der Firma ausgesorst wurde und das BR Mitglied nach Paragraph613 in die neue Firma übergegangen ist noch als Betriebsratsmitglied fungieren"
???
Würde sagen nö!
Erstellt am 01.07.2014 um 15:27 Uhr von gironimo
Dann entsteht doch eine neue Firma. Und da müsste erst einmal ein BR gewählt werden.
Zu überlegen wäre, warum denn der Kollege sich outsourcen lassen will. Er könnte sich doch auf den § 15 KSchG berufen und auf Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz.
Erstellt am 01.07.2014 um 18:13 Uhr von paula
kommt also echt auf die Konstellation an. Evtl. hat auch der bestehende BR noch ein Übergangsmandat und muss in der neuen Fa. die Wahl einleiten. Aber es kommt eben genau auf die Konstellation an