Erstellt am 04.01.2024 um 19:30 Uhr von Tagträumer_5
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 04.01.2024 um 22:32 Uhr von celestro
"Dein Ernst? Wo ist das Problem, verreckt das Auto bis dahin oder das Fahrrad?"
Das Problem ist deutlich beschrieben. Man müsste jetzt nur noch der deutschen Sprache mächtig sein ... das scheint hier ein Problem zu sein.
@bobali
Mit den gegebenen Informationen lässt sich mEn nicht beurteilen, ob hier der §90 BetrVG greift. Klingt für mich aber erst einmal nicht danach.
Erstellt am 05.01.2024 um 00:10 Uhr von bobali
@ celestro
Danke für die schnelle Antwort.
Also kann es sich auch um eine personelle Einzelmaßnahme handeln, wenn mehrere MA´s von der gleichen Maßnahme betroffen sind?
Erstellt am 05.01.2024 um 04:44 Uhr von Tagträumer_5
Nochmals die Frage, welche Aufgaben gab es bisher und welche kommen hinzu?
Erstellt am 05.01.2024 um 08:36 Uhr von takkus
@TT_5: da du eh keine geistreiche und fundierte Antwort geben kannst ist deine Frage völlig überflüssig.
"Also kann es sich auch um eine personelle Einzelmaßnahme handeln, wenn mehrere MA´s von der gleichen Maßnahme betroffen sind?"-> ja.