Unser Arbeitgeber versetzt eine ganze Organisationseinheit (5 MA`s) um 1,6km in ein anderes Gebäude. Für die MA´s entstehen dadurch zu ihren bisherigen Aufgaben, weitere Aufgaben. Der Arbeitgeber hat den BR nicht in die Planung involviert, sondern ihn jetzt im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 99 BetrVG zur Versetzung der MA´s um die Zustimmung gebeten.
Ist das noch eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 BetrVG? Oder hätte der BR im Sinne des § 90 BetrVG nicht vielmehr rechtzeitig über diese Pläne unterrichtet werden müssen, um seine Beratungsrechte ausüben zu können und mit den betroffenen MA´s ins Gespräch gehen zu können?
Ich freue mich auf Eure Beiträge. Vielen Dank im Vorraus.