Hallo, wir sind 25 Mitarbeiter, wobei "nur" 18 wahlberechtigt sind (Rest sind leitende Angestellte per Vertrag). Damit wird ja nur 1 BR gewählt. Dennoch kann / muss (??) es noch Vertreter geben - richtig? Wenn ja, wie viele? Und: wo finde ich das im Gesetz?
Welchen besonderen Kündigungsschutz haben der / die Vertreter?
Bei uns sind die Herren in der Minderheit, es hat sich aber keiner zur Wahl gestellt, auch nach ausdrücklicher Bitte / Aufforderung. Dürfte ja kein Thema sein, da ohnehin nur 1 BR gewählt wird, richtig?
Sorry, eilt ein wenig, wir sind zu 3 im Wahlvorstand (gestern gewählt), absolute Newbies und müssen alles nachlesen...
Kann jemand helfen??
Merci!!