Zu viele aus einer Abteilung bei BR Sitzung?
Hallo, wir sind ein neuer Betriebsrat 11 er Gremium 600 AN (kein freigestellter) . Nun haben wir ein erstes Problem. 4 BM sind aus einer Abteilung. Einer ist BRV. Unser Abteilungsleiter mit dem wir gut auskommen hat uns gefragt ob die Möglichkeit besteht, dass nur 2 Leute (BRV) und noch einer zu unseren wöchentlichen Sitzungen gehen können. Ich kann das gut verstehen, denn wir treffen uns jeden Donnerstag für ca. 1h-2h zur Sitzung. Nun meine Fragen: a.) Muss ein BM an Sitzungen teilnehmen? a.) Können oder dürfen wir das so regeln? b.) Was gibt es für Möglichkeiten um Ihm zu helfen?
Community-Antworten (18)
28.03.2009 um 19:48 Uhr
plastikman
Sind BR Kollegen im Hause und nehmen nicht an der BR Sitzung teil, so ist dies kein Fall einer zeitweiligen Verhinderung, somit dürfen auch keine Ersatzmitglieder eingeladen werden.
Kommen Kollegen einer Einladung zur BR Sitzung nicht nach und arbeiten lieber, so fehlen sie eben unentschuldigt bzw. entschuldigt. Gefasste Beschlüsse sind trotzdem rechtsgültig.
Fehlen ständig immer die gleichen Kollegen, könnte es sein, dass Berechtigte gem §23 BetrVG gegen diese vorgehen und mit Hilfe des ArbG aus dem BR ausgeschlossen werden.
28.03.2009 um 19:57 Uhr
@plastikman Bei 600 AN, wovon niemand zum Wohle der Fa. freigestellt ist, fehlen tatsächlich 4 BRM für 1-2 Stunden - Wahnsinn! Da würde ich als AL auch sauer werden. So geht das einfach nicht. Da muss man einfach im Wechsel regelmäßig auf BR-Sitzungen verzichten. Was soll der Geiz auch?
Ich wäre für Neuwahlen - wer das BetrVG dehnt, braucht sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird...
28.03.2009 um 19:59 Uhr
"Ich kann das gut verstehen, denn wir treffen uns jeden Donnerstag für ca. 1h-2h zur Sitzung. ... Was gibt es für Möglichkeiten um Ihm zu helfen? "
Kommt drauf an, was der Inhalt dieser wöchentlichen Sitzungen ist. So könnten z.B. Ausschüsse mit selbständiger Entscheidungsbefugnis gebildet werden etc.
Beschränken sich die regelmäßigen Sitzungen eigentlich nur auf 1-2h pro Woche?
28.03.2009 um 20:06 Uhr
@peanuts Warum bist Du hier nicht zynischer?
28.03.2009 um 21:04 Uhr
Moin plastikman,
ihr seid gut. helft dem armen AL indem ihr schon auf die freistellung verzichtet und wollt noch mehr für ihn tun!? macht doch nur alle zwei wochen eine sitzung, dann spart ihr bei 11 personen a´2 std.der firma 44 std. im monat. wouhhh
599 MA könnten sauer sein weil sie nicht ausreichend vertreten werden, aber euer AL ist glücklich. das ist doch auch was, oder ?
28.03.2009 um 22:38 Uhr
Wie Du schon erwähntest, ihr seit einneuer und unerfahrener BR. Ich willmal ein bißchen deutlicher werdenals mein Kollegen. Als ihr euch habt aufstellen lassen und und euch viele der 600 MA euch durch ihre Stimme das Vertrauen ausgesprochen haben, habt ihr 11 wahrscheinlich nicht gewußt worauf ihr euch einlasst, und wieviel arbeit noch in Zukunft noch auf euch zukommen wird. Ich hoffe aber es wird euch bewußt wenn es mal über die Kündigung eines MA geht, der zu hause sieben kleine Mäuler zu stopfen hat und ihr einen Ungültigen Beschluß fasst, weil ihr meintder Arbeitsplatz geht vor der BR arbeit. Sorry wenn ich so scimpfe, aber da geht mir die Hutnadel hoch, wenn ich euer verhalten so lese. Holt euch als erstes ein GEW Sektetär ins Die nächsten Sitzungen dabei, der euch erst mal aufklärt. Dann seht zu das ihr schnellst möglich die Grundlagenseminare besucht. Wenn ihr dann Zeit dazu habt könnt ihr darüber nachdenkenwie euer Chef eine Personalplanung zu machen hat famit die arbeit läuft und auch der BR gescheit arbeiten kann. Seit ihr dazu nicht bereit, dann bedauere ich eure Arbeitskollegen und ihr solltet besser gemeinsam zurück treten und Neuwahle machen.
28.03.2009 um 22:55 Uhr
@plastikman Warum verzichtet ihr überhaupt auf die 2 Freigestellten? Im Gesetz steht nicht "können eventuell freigestellt werden", sondern "sind mindestens freizustellen". Wir haben auch 1 mal wöchentlich eine Sitzung, allerdings geht die den ganzen Tag und es ist Sache des AG´s für Ersatz zu sorgen, wenn Kollegen BR Tätigkeiten ausüben, nicht eure Sorge oder Problem. Es gibt ja nicht umsonst eine fest geschriebene Zahl von BR Mitgliedern, da heißt es auch nicht "können zur Sitzung gehen, wenn es gerade mal eben passt". Klar ist es schwer, den verbleibenden Kollegen (die dann vielleicht die Arbeit mitmachen müssen) Verständnis abzuringen.....ihr fehlt aber nicht von eurer vertraglichen Arbeit, weil ihr Kaffeekränzchen macht, sondern etwas für die Kollegen erreichen und verbessern wollt.
28.03.2009 um 23:56 Uhr
@plastikman 4 BM sind aus einer Abteilung. das hättet ihr Euch mal überlegen sollen, bevor ihr Euch zur Wahl gestellt habt. Wenn Ihr alle im BR bleiben wollt, bleibt Euch jetzt nichts anderes übrig, als die Arbeit auch korrekt zu erledigen, dafür seid ihr gewählt worden. Eine Möglichkeit wäre natürlich noch, das Amt niederzulegen, wenn es Euch solche Bauchschmerzen macht. Dann können vielleicht Ersatzmitglieder aus anderen Abteilungen nachrücken, die sich nicht so an der BR Arbeit gehindert fühlen!
29.03.2009 um 00:14 Uhr
@PM Sorry...aber von zwei möglichen Freistellungen keine...1-2 Stunden Sitzung die Woche...was soll das sein...was ihr da macht?
29.03.2009 um 00:40 Uhr
Immi, Ich würde sagen eine Arbeitgebervertretung!
29.03.2009 um 00:44 Uhr
@rainer w Klasse! Endlich weiss ich es ;-)
29.03.2009 um 00:53 Uhr
@kölner Aber Angst brauchen wir vor dieser Vertretung nicht zu haben bei der Arbeitsweise. Ob Die Mitbestimmungsrechte haben ? GRÜBEL?!
29.03.2009 um 01:14 Uhr
@rainer Der arme AG :-( Aber besser der, als die AN :-) Bei so wenig Zeit können die auch hoffentlich auch wenig Blödsinn anstellen. Obwohl... ich befürchte dann doch eher Schlimmeres.
29.03.2009 um 01:49 Uhr
Dem AG ist bekannt, dass die Sitzungen jeden Do stattfinden. Dementsprechend kann er sich darauf einstellen und planen. Und letzendlich wie das BAG das sieht: BAG Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 229/96
29.03.2009 um 03:57 Uhr
@ plastikmann @ridgback Für so eine Sache Bedarf es eigentlich kein hinweis auf ein BAG Urteil. Wenn ich gedenke für so ein Amt zu kandieren, sollten mir doch so viel Grundwissen bekannt sein. Sollten die Kollegen hier aber wirklich unter Null anfangen, mögen sie mir meinen kleine süffisanten Thraed entschuldigen. Es ist für mich halt nur unfassbar.
30.03.2009 um 12:26 Uhr
Man sollte hier doch auch mal einen konstruktiven Vorschlag machen, wie sich die Situation für alle verbessern lässt.
Die Abteilung hat ein Problem soviele BR für die Sitzungen frei zu stellen.
Stellt doch den BRV schon mal komplett frei und noch einen Kollegen aus dieser Abteilung. Schon kann euer AG zwei neue kollegen für diese Abteilung einstellen und die Abteilung wird nur noch von zwei Kollegen die zur Sitzung gehen belastet. Ziel erreicht.
Ist doch gar nicht so schwer :-)
Und ich mein das Ernst. Wie wollt ihr denn überhaupt bei der Betriebsgröße für eine ordentliche Vertretung eurer Kollegen sorgen wenn das Büro des BR nicht ständig besetzt ist? Wer bereitet die Sitzungen vor? Wer bereitet Betriebsversammlungen vor? ......
Gruß Joachim
30.03.2009 um 12:33 Uhr
@Joachim_N Da hast du wohl recht...Aber ein 11er BR ... der nicht selber auf die Idee kommt...
@PM Seid ihr alle neu im BR?
30.03.2009 um 12:43 Uhr
@PM
Dieser Link wurde gefühlte 43.000 mal hier gepostet, ich mache es noch einmal. Vielleicht hilft dir das zu verstehen!!!
Gruß DJ
Hier der link: www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Hier der Text:
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
Verwandte Themen
Urlaubsanspruch anteilig
ÄlterHallo, folgende Frage zum Thema Urlaubsanspruch: Wir haben 2 Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B Abteilung A hat 24 Urlaubstage - jedoch auf eine 6 Tage Woche verteilt. Abteilung B hat
Versetzung
ÄlterHallo, hab da mal eine Frage zu einer Versetzung: Ein Vorarbeiter geht auf Vaterschaftsurlaub für einen Monat. Jetzt wird ein neuer Vorarbeiter aus einer anderen Abteilung in der Abteilung zur Ve
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t
Neue Abteilung gründen
ÄlterHallo, ich habe einen Fall der nicht so auf die beschriebenen Fälle passt. Bei uns soll laut GL auch eine neue Abteilung gegründet werden, mit dem Unterschied, dass alle betroffenen Personen die Aufg
Zeitpunkt einer Stellenausschreibung
ÄlterHallo liebe Gemeinde, ich habe mal wieder einen Fall bei dem mich eure Meinung interessiert: Sachverhalt: Frau D aus der Abteilung K hat sich auf eine Stelle in der Filiale S beworben. Der Betr