Hallo liebe BR'ler,

habe gleich zu Anfang mehrere Fragen . . . . .

1.) BRV wird Einstimmig gewählt, gibt jedoch seine "Aufgaben" an den BRV-Stellvertreter ab !!!
<> Ist dies laut BetrVG zulässig/rechtens ???

2.) Zwei MA haben es nicht so mit ihrer Pflicht als BRler und sind bisher NUR auf der Konstituierende Sitzung erschienen, sonst fehlen beide OHNE jeglichen Grund.
Wie oft darf/muss ein BRler UNENTSCHULDIGT fehlen, damit eine angezeigte "Pflichtverletzung" wirksam ist/wird.

3.) Ist eine Platzierungen in der "Listenwahl" auch NACHTRÄGLICH anfechtbar?

4.) Es gibt noch viele Ungereimtheiten oder besser gesagt noch viele Dinge und Regelungen, die NICHT 100%tig dem BetrVG entsprechen sondern letzendlich nur den BRV-Stellvertreter zum "Zugpferd" machen. Dieser beruft sich jedoch immer wieder auf seine bereits 16-jährige Erfahrung und wird von den "Gutgläubigern" in seinen Handlungen auch noch unterstützt, wodurch ein 7:4 Stimmenverhältnis für IHN Garantiert ist.