Viele Ungereimtheiten im BR-Gremium
Hallo liebe BR'ler,
habe gleich zu Anfang mehrere Fragen . . . . .
1.) BRV wird Einstimmig gewählt, gibt jedoch seine "Aufgaben" an den BRV-Stellvertreter ab !!! <> Ist dies laut BetrVG zulässig/rechtens ???
2.) Zwei MA haben es nicht so mit ihrer Pflicht als BRler und sind bisher NUR auf der Konstituierende Sitzung erschienen, sonst fehlen beide OHNE jeglichen Grund. Wie oft darf/muss ein BRler UNENTSCHULDIGT fehlen, damit eine angezeigte "Pflichtverletzung" wirksam ist/wird.
3.) Ist eine Platzierungen in der "Listenwahl" auch NACHTRÄGLICH anfechtbar?
4.) Es gibt noch viele Ungereimtheiten oder besser gesagt noch viele Dinge und Regelungen, die NICHT 100%tig dem BetrVG entsprechen sondern letzendlich nur den BRV-Stellvertreter zum "Zugpferd" machen. Dieser beruft sich jedoch immer wieder auf seine bereits 16-jährige Erfahrung und wird von den "Gutgläubigern" in seinen Handlungen auch noch unterstützt, wodurch ein 7:4 Stimmenverhältnis für IHN Garantiert ist.
Community-Antworten (3)
11.09.2010 um 18:18 Uhr
Hallo, das ist Demokratie!! Versucht mit Argumenten zu überzeugen, eine andere möglichkeit habt ihr nicht. Die zwei "faulen" Betriebsräte zur Rede stellen.
13.09.2010 um 11:19 Uhr
Hi,
wenn ihr so viele Ungereimtheiten habt, dann schaut, daß ihr die intern löst. Es gibt ein ganz schlechtes Bild, wenn ihr diese Diskussionen nach aussen dringen lasst.
Was das Fehlen der zwei Mitglieder angeht: Das Fehlen selbst ist keine Pflichtverletzung, sondern eher eine moralische Frage. Was aber gar nicht geht, ist das nicht Abmelden. Das ist, aufgrund der Auswirkung auf die Ladungen und damit die Beschlüsse, eine Pflichtverletzung, die mehr als dreimal nicht hingenommen werden muß (Aussage Vors. Richter LArbg Münster).
13.09.2010 um 11:25 Uhr
@Ulrik Fehlen ohne rechtl. Verhinderungsgrund gem. BetrVG stellt sehr wohl eine Pflichtverletzung dar; auch kann kein EBRM geladen werden, wenn ein BRM einfach nicht zur Sitzung kommt;
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