Erstellt am 05.03.2009 um 09:23 Uhr von Immie
@Zora
Tja, zur Not kann der AG die dann ja wider abstellen.
§87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Ohne euch geht da gar nichts.
Erstellt am 05.03.2009 um 09:48 Uhr von Bärbel1
Was geschieht wenn ein AN sich weigert seinen Fingerprint zu hinterlegen?
Wie begründet der AG hier dann ggf. weiterghehende Maßnahmen? Habt ihr diesen hier schon einmal nach einer Rechtsgrundlage befragt? Habt ihr diese ggf. dann durch einen vom BR beauftragten RA prüfen lassen.
Auf alle Fälle hätte hier der BR beteiligt werden müssen. Also den AG auffordern die Maßnahme sofort einstellen. Andernfalls entsprechende Beschlüsse fassen und arbeitsgerichtliche Maßnahmen veranlassen.
Auch einmal den AG auf die zurzeit sehr ungünstige Zeit für Klagen wegen Verletzung des Datenschutzes hinweisen, die Öffentlichkeit ist zurzeit hier sehr sensibel.