Sehr geehrte BR-Experten,

leider sind alle Beiträge über die Mitbestimmung auf neu anzuschaffende Anwendungen konzentriert. Wie sieht es denn aus mit Anwendungen, die zum Zeitpunkt der Gründung des BR schon bestanden? Kann der BR hier sein Mitbestimmungsrecht geltend machen, wenn es um Anwendungen geht, die z.B. die Projekttätigketen erfasst?