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Bestehende Zeiterfassungssysteme und Mitbestimmung

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mitarbeiter_68
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte BR-Experten,

leider sind alle Beiträge über die Mitbestimmung auf neu anzuschaffende Anwendungen konzentriert. Wie sieht es denn aus mit Anwendungen, die zum Zeitpunkt der Gründung des BR schon bestanden? Kann der BR hier sein Mitbestimmungsrecht geltend machen, wenn es um Anwendungen geht, die z.B. die Projekttätigketen erfasst?

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Community-Antworten (3)

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Waschbär

12.04.2007 um 08:10 Uhr

Hi, ja auch Projektarbeiten falölen unter die MBR da Sie ja auch eingeführt werden sollen ( Porbelauf auch). Bestehende dinge können auch in die MBR fallen, hier hilft bei böckigkeit der verweis auch das MBR bei UPDATES ... etc.. steht alles in den Basiskomentaren oder bei Verdi zum thema .

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mitarbeiter_68

12.04.2007 um 09:31 Uhr

Hallo,

danke für die Antwort, hilft mir aber leider nicht ganz. Es gibt ja Programme, die aufgewendete Stunden für geleistete Projekte erfasst. Zusätzlich zu einer möglichen Zeiterfassung. Dies wird meistens gemacht, wenn z.B. diese Stunden weiterverrechnet werden können. Diese Software existierte schon vor der Gründung unseres BR. Im Moment geht es darum, inwiefern es mitbestimmungspflichtig ist, dass dort Stunden erfasst werden. Die Datenschutzrechtlichen Zusammenhänge werden berücksichtigt. Man kann darüber nicht die Gesamtarbeitszeit ermitteln sondern lediglich die geleisteten Projektstunden.

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Waschbär

12.04.2007 um 11:02 Uhr

Hi, sei schlau mache eine BV zu dem Thema, dann hasst du alle stunden in der MBR

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