Datenschutz: Dürfen Kollegen Firmenexternen mitteilen, dass Mitarbeiter krank ist?
Verstösst es gegen den Datenschutz oder ist es nur eine Frage des Stils? Während meiner Krankheit haben Mitarbeiter unseres Empfangs Anrufe von Firmenexternen (die ohne Termin am Telefon über ihre Produkte informieren wollten) dergestalt beantwortet, dass den Firmenexternen mitgeteilt wurde, dass ich krank sei. Dazu möchte ich noch sagen, dass ich eine Vertretung habe, der Empfang aber die Firmenexternen nicht an meine Vertretung verwiesen hat. Ich möchte auch nur wissen, ob es ein Verstoß gegen den Datenschutz ist, wenn erzählt wird, DASS ich krank bin (der Grund meiner Krankheit wurde nicht kommuniziert). Als ich früher am Empfang gearbeitet habe, sollte ich bei solchen Gelegenheiten immer sagen: "Der Mitarbeiter ist gerade nicht im Haus. Gibt es etwas, dass ich für Sie tun kann?".
Community-Antworten (5)
28.05.2013 um 00:16 Uhr
@coworker Man kann auch jedes Detail, was AN verkehrt machen zu einer Bombe auswalzen. Ich würde mich mit dem Empfang auseinandersetzen, mitteilen, dass ein anderer Kommunikationsstil erforderlich sei bei einer solchen Verhinderung und erst bei Nichtbeachtung den AG einschalten...
Du kannst natürlich auch den Bundesdatenschutzbeauftragten anhauen...
28.05.2013 um 13:09 Uhr
Zitat Kölner: "Du kannst natürlich auch den Bundesdatenschutzbeauftragten anhauen..."
Der dürfte hier definitiv unzuständig sein.
28.05.2013 um 14:38 Uhr
In der Ausgangsfrage steht: "Ich möchte auch nur wissen, ob es ein Verstoß gegen den Datenschutz ist, wenn erzählt wird, DASS ich krank bin."
Kann diese Frage eine/r exakt beantworten?
28.05.2013 um 14:47 Uhr
@Pjöng Ne? Dann ist ja gut! ;-)
@Coworker Ne. Mit Deiner gewünschten Exaktheit ist das so eine Sache.
28.05.2013 um 15:36 Uhr
Zitat Coworker: "In der Ausgangsfrage steht: 'Ich möchte auch nur wissen, ob es ein Verstoß gegen den Datenschutz ist, wenn erzählt wird, DASS ich krank bin.'
Kann diese Frage eine/r exakt beantworten?"
Coworker, um eine Frage "exakt" beantworten zu können, ist eine "exakte" Fragestellung Voraussetzung. Du fragst nach einem Verstoß gegen den "Datenschutz". Werfen wir der Einfachheit halber mal einen Blick in Wikipedia:
"Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz soll der in der zunehmend computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten gläsernen Menschen und dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) entgegenwirken."
Der von Dir verwendete Begriff "Datenschutz" wird demnach "nicht einheitlich definiert und interpretiert".
Je nachdem welchen Aspekt wir nehmen, kann es sich um einen Verstoß gegen den "Datenschutz" handeln (z.B. Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) oder auch nicht (z.B. Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung).
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