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Azubi zum Wahlvorstand bei BR Wahlen machen?

S
Sandman1971
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich benötige dringend Eure Hilfeeeeeeeee

Meine Stieftochter macht gerade ihre Ausbildung und wurde jetzt vom BRV darauf angesprochen, dass sie den Wahlvorstand für die anstehenden Betriebsratswahlen machen soll. Kann man das einem Azubi so einfach zumuten?

Hier noch ein paar Infos: Sie wird in den nächsten Wochen 18. Jahre alt (somit wird hier nicht gegen BetrVG § 7 verstoßen), ihre Ausbildung beendet sie voraussichtlich Ende November 2009 und noch ist nicht klar, ob sie anschließend übernommen werden soll? Eine Schulung zur korrekten Abhaltung/Einleitung einer Betriebsratswahl soll sie auch nicht erhalten, sie soll sich da selbst anhand einiger Gesetzestexte, etc. einlesen. Kann man das einem Azubi zumuten?

Ich brauche bitte ein Gesetz, einen Paragrafen oder ein Gerichtsurteil - keine persönlichen Meinungen, Dankeschön.

Danke im Voraus, The Sandman

6.02305

Community-Antworten (5)

J
Jumper

04.03.2009 um 11:46 Uhr

@ Sandman,

Schau mal in den § 16 BertVG Bestellung des Wahlvorstandes.

  1. der Betirebsrat bestellt den Wahlvorstand und nicht der BRV.
  2. kann deine Tochter das Amt ablehnen siehe dazu § 16 RN 11 BetrVG Däubler/Kittner.
  3. kann deine Tochter verlangen sich entsprechend Schulen zulassen, nach § 20 Abs. 3 sind die Kosten durch den AG zutragen. Siehe auch § 20 RN 38 BetrVG Däubler/Kittner
J
Jumper

04.03.2009 um 11:53 Uhr

@ Sandman

vieleicht noch ergänzend.

Der Wahlvorstand entscheidet ohne Einflussnahme von außen darüber, zu welchen Schulungs - Veranstaltungen und damit auch zu welchen Veranstaltern er seine Mitglieder entsendet. Auch der Betriebsrat kann ihm hierbei keine Vorschriften machen.

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 12:05 Uhr

@ sandman

allerdings muß deine tochter, falls sie sich das amt zutraut, tatsächlich noch ein paar wochen warten......... denn die wahlberechtigung nach § 7 BetrVG ist vorraussetzung für die mitgliedschaft im wahlvorstand

S
sandman1971

04.03.2009 um 13:49 Uhr

Ich danke Euch für Euren Tipps und Ratschläge.

Leider kann ich damit nicht so viel anfangen. Warum? Ich bin selbst auch BR und weiß schon, welche Rechte und Pflichten man so hat. Aber würdet Ihr, wenn Ihr noch in der Ausbildung seid, Eurem AG mitteilen, dass Ihr ein Anrecht auf Schulungen habt und das auch durchkämpfen? Wie würdet Ihr Euch verhalten, wenn Ihr Wahlvorstand seid und der Ausbilder auf Euch zugeht und nach geheimen Informationen dazu befragt? Ihm mit dem Arbeitsgericht drohen? Von Ihrem 12-monatigen Kündigungsschutz wird sie dann auch nicht sehr viel haben, da der Vertrag mit Bestehen der Prüfung Ende November beendet ist. Was ist dann? Eine Übernahme wird dann wohl auch nicht mehr der Fall sein. Hinzu kommt auch noch, dass es verdammt viel Arbeit ist, so eine Wahl richtig vorzubereiten/einzuleiten. Sie soll jedoch auch verschiedene Abteilungen in der Firma durchlaufen und dort einiges erlernen. Wann soll sie das machen?´Einen zuküntigen AG wird dann wohl nicht interessieren, dass sie eine Wahl einleiten kann, sondern eher Fähigkeiten und Wissen in diversen Abteilungen (Einkauf, Verkauf, Buchhaltung, Personalabteilung, etc.).

Ich sehe sehr oft bei uns im Gremium, wie schwer es ist, mit dem AG zu verhandeln oder auf sein Recht zu bestehen bzw. es durchzusetzen. Glaubt Ihr also im ernst, dass das ein Azubi so einfach kann?

Ein Urteil gibt es wohl also nicht dazu, korrekt?

Dennoch ein herzliches Dankeschön.

Ciao, The Sandman

A
Ajos

04.03.2009 um 14:29 Uhr

Tag zusammen.

Das Kindlein würde sich wahrscheinlich nur die Pest damit an den Hals holen. Gibt es keine anderen, vielleicht etwas besser abgesicherte Kandidaten für die Aufgabe ? Wir kämen nie auf den Gedanken ein halbes Kind, das auch noch um seine Weiterbeschäftigung bangen muss mit so einer Bitte zu belästigen.

Recht seltsam das Ganze !

Gruß Ajos

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