Erstellt am 04.03.2009 um 10:46 Uhr von Jumper
@ Sandman,
Schau mal in den § 16 BertVG Bestellung des Wahlvorstandes.
1. der Betirebsrat bestellt den Wahlvorstand und nicht der BRV.
2. kann deine Tochter das Amt ablehnen siehe dazu § 16 RN 11 BetrVG Däubler/Kittner.
3. kann deine Tochter verlangen sich entsprechend Schulen zulassen, nach § 20 Abs. 3 sind die Kosten durch den AG zutragen. Siehe auch § 20 RN 38 BetrVG Däubler/Kittner
Erstellt am 04.03.2009 um 10:53 Uhr von Jumper
@ Sandman
vieleicht noch ergänzend.
Der Wahlvorstand entscheidet ohne Einflussnahme von außen darüber, zu welchen Schulungs - Veranstaltungen und damit auch zu welchen Veranstaltern er seine Mitglieder entsendet. Auch der Betriebsrat kann ihm hierbei keine Vorschriften machen.
Erstellt am 04.03.2009 um 11:05 Uhr von kriegsrat
@ sandman
allerdings muß deine tochter, falls sie sich das amt zutraut, tatsächlich noch ein paar wochen warten.........
denn die wahlberechtigung nach § 7 BetrVG ist vorraussetzung für die mitgliedschaft im wahlvorstand
Erstellt am 04.03.2009 um 12:49 Uhr von sandman1971
Ich danke Euch für Euren Tipps und Ratschläge.
Leider kann ich damit nicht so viel anfangen. Warum? Ich bin selbst auch BR und weiß schon, welche Rechte und Pflichten man so hat. Aber würdet Ihr, wenn Ihr noch in der Ausbildung seid, Eurem AG mitteilen, dass Ihr ein Anrecht auf Schulungen habt und das auch durchkämpfen? Wie würdet Ihr Euch verhalten, wenn Ihr Wahlvorstand seid und der Ausbilder auf Euch zugeht und nach geheimen Informationen dazu befragt? Ihm mit dem Arbeitsgericht drohen? Von Ihrem 12-monatigen Kündigungsschutz wird sie dann auch nicht sehr viel haben, da der Vertrag mit Bestehen der Prüfung Ende November beendet ist. Was ist dann? Eine Übernahme wird dann wohl auch nicht mehr der Fall sein. Hinzu kommt auch noch, dass es verdammt viel Arbeit ist, so eine Wahl richtig vorzubereiten/einzuleiten. Sie soll jedoch auch verschiedene Abteilungen in der Firma durchlaufen und dort einiges erlernen. Wann soll sie das machen?´Einen zuküntigen AG wird dann wohl nicht interessieren, dass sie eine Wahl einleiten kann, sondern eher Fähigkeiten und Wissen in diversen Abteilungen (Einkauf, Verkauf, Buchhaltung, Personalabteilung, etc.).
Ich sehe sehr oft bei uns im Gremium, wie schwer es ist, mit dem AG zu verhandeln oder auf sein Recht zu bestehen bzw. es durchzusetzen. Glaubt Ihr also im ernst, dass das ein Azubi so einfach kann?
Ein Urteil gibt es wohl also nicht dazu, korrekt?
Dennoch ein herzliches Dankeschön.
Ciao,
The Sandman
Erstellt am 04.03.2009 um 13:29 Uhr von Ajos
Tag zusammen.
Das Kindlein würde sich wahrscheinlich nur die Pest damit an den Hals holen.
Gibt es keine anderen, vielleicht etwas besser abgesicherte Kandidaten für die Aufgabe ?
Wir kämen nie auf den Gedanken ein halbes Kind, das auch noch um seine Weiterbeschäftigung
bangen muss mit so einer Bitte zu belästigen.
Recht seltsam das Ganze !
Gruß
Ajos