Azubi als BR - geht das???
Hallo zusammen
dürfen Azubis (2. Lehrjahr, Alter 20) sich als BR Austellen lassen? Was passiert wenn ein/er gewählt wird, die Azubizeit mit bestandener Prüfung beendet ist?
Recht auf Weiterbeschäftigung??
Community-Antworten (1)
08.10.2005 um 20:38 Uhr
Wählbar sind alle Wahlberechtigten die dem Betrieb 6 Monate angehören.Natürlich auch du. Wenn du dann gewählt bist gilt folgendes: §78a BetrVG nach Abschluß der Ausbildung hat d.Azubi ein Recht auf Fortsetzung des Arbeitsvertrages Vorraussetzung: schriftliche Verlangung der Weiterbeschäftigung mindestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung. Einige Arbeitsgerichte sehen das anders.nach Ihrer Auffassung könne ein Unternehmen dennoch die Übernahme ablehenen,sofern ihm eine Weiterbeschäftigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten sei. Auch sei der Ausbildungsvertrag ein zweckbefristeter Vertrag.In einigen Bereichen ist die Übernahme nach der Aubildung tarifvertraglich geregelt oder in sonstigen vereinbarungen geregelt. Du solltest dich rechzeitig über die für dich geltende Regelung erkundigen.Falls der AG eine klare Aussage über die Weiterbeschäftigung verweigert,solltest du dich sofort mit dem BR und den für euch zuständigen Gewerkschaftsvertreter in Verbindung setzen. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen.
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