Azubi über 18 - in BR wählbar?
Hallo an alle.
In meiner Firma soll Ende Januar, zum ersten Mal ein BR gegründet werden. Jetzt sind wir, der Wahlvorstand, uns nicht ganz einig darüber, ob ein Azubi, der bereits 18Jahre alt ist, für den BR wählbar ist. Vielleicht kann mir jemand eine zuverlässige Hilfe geben.
Vielen Dank schon mal,
Jens...
Community-Antworten (2)
05.12.2006 um 22:04 Uhr
Wenn Euch das Urteil eines LAGs zuverlässig genug erscheint! :-)
Siehe: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_073
"Der Arbeitnehmerbegriff ist für beide betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgane (JAV und Betriebsrat) im Grundsatz identisch, zumal in § 5 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich festgelegt ist, dass die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Arbeitnehmer/-innen im Sinne dieser Vorschrift sind. Vom Gesetz wird allerdings insoweit eine Trennung vorgenommen, als die Wahlberechtigung zur JAV diejenigen Arbeitnehmer/-innen umfasst, die wegen fehlender Volljährigkeit noch kein Wahlrecht zum Betriebsrat haben.
Zu beiden Betriebsverfassungsorganen können diejenigen Arbeitnehmer/-innen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
06.12.2006 um 06:47 Uhr
Hallo Fayence,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich hatten wir auch den §5 BetrVG gelesen aber ich persönlich war durch die Tatsache, dass ein Azubi, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in die JAV gewählt werden kann, etwas verwirrt. Deshalb, noch einmal, vielen Dank. Schöne Arbeitswoche noch,
ciao Jens...
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