Erstellt am 11.02.2009 um 19:41 Uhr von wölfchen
. . . wird er jedoch anderweitig nicht bekommen. Hat garantiert was mit Datenschutz zu tun. Mir hat die Gewerkschaft als betrieblichem Vertrauensmann nur unter dem Siegel höchster Verschwiegenheit eine Mitgliederliste gegeben. Und was die Mitgliederliste mit dem BR zu tun hat, ist gar nicht nachzuvollziehen. Lass Dich nur nicht ins Bockshorn jagen. Du hast keine solche Liste und fertig, bzw. wenn Du eine solche hast und ihm das auch schon gesagt hast, dann frag ihn doch mal, wo das steht, dass er die bekommen muss . . .
P.S.: Die Helferin von der Gewerkschaft wird Dir auch in dieser Frage helfen können ;-)
oh, da war jemand schneller als ich :-)
Erstellt am 11.02.2009 um 19:51 Uhr von mrpadiman
nein eine solche liste hab ich nicht. Ich weiß nur wer in der Gewerkschaft. Aber das hab ich ihm nicht gesagt. Habe auch gerade mit meiner Vertrauten der Gewerkschaft gesprochen, die meinte auch, der bekommt garnichts.
Trotzdem vielen Dank. Hatte nur ein bissl Bammel, das ich irgendwas oder irgend eine Richtlinie übersehen hätte*g*
Erstellt am 11.02.2009 um 20:01 Uhr von carrie
@mrpadiman
"Er wollte daraufhin von mir die gesetzliche Grundlage, warum ich ihm das nicht sagen wolle."
Frag ihn doch mal nach seiner Grundlage.
Erstellt am 11.02.2009 um 20:37 Uhr von waldemar
Ich bin eingroßer Fan von dieser Seite und noch ein Neuling was die BR-Arbeit betriftAllerdings konnte ich mir schon einige Anregungen bei euch holen
Erstellt am 11.02.2009 um 20:44 Uhr von waldemar
Das war natürlich keine Hilfe,aber so viel ich weiss hat der Chef kein Informationsrecht was die Gewerkschaftsmitglieder betrifft.Ausserdem glaube ich,dass die GF sich strafbar macht,wenn sie die Gründung eines BR verhindern will
Erstellt am 11.02.2009 um 20:46 Uhr von Mona-Lisa
@waldemar,
da glaubst du vollkommen richtig!
Erstellt am 11.02.2009 um 21:06 Uhr von pirat
@mrpadiman,
die GEWwerkschaften teilen die Mitgliedschaft dem AG nicht mit: Datenschutz!!
Wenn, erfolgt jegliche Information über die Mitgliedschaft seitens des AN, durch gewolltes Outing...
Erstellt am 12.02.2009 um 07:24 Uhr von Kölner
@neskia
Bedenklich? Wieso?
Das ist das gute Recht einer Gewerkschaft - und so vertraulich ist das gar nicht.
Erstellt am 12.02.2009 um 09:58 Uhr von mrpadiman
Vielen Dank für Eure Informationen. Glaube das der §3 des Bundesdatenschutzgesetzes genau das trifft, was ich suchte:)
Erstellt am 12.02.2009 um 10:11 Uhr von Alexa
Hallo Neskia,
was hat das mit der von Dir genannten "notariell beglaubigten Urkunde" auf sich?
Davon habe ich ja noch garnichts gehört!
Was beglaubigt da ein Notar??
Der Arbeitgeber wird doch wohl wissen, welche Gewerkschaft für ihn bzw. seinen Arbeitgeberverband zuständig ist. Und ob eine Gewerkschaft als e.V. bei einem Amtsgericht eingetragen ist (was evtl. auch über einen Notar läuft), wird doch keinen Arbeitgeber irgendwie beeindrucken.
Kläre mich/uns da bitte mal auf! ;-)