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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Wahlen im Vorfeld

K
Krautmitwurst
Nov 2016 bearbeitet

Gehen wir davon aus das die Betriebsratswahlen anstehen.Gehen wir weiterhin davon aus, das der noch amtierende BR verschiedene AN dahingehend befragt an der Wahl mitzuwirken. Bei dieser Aktion wird die Mitarbeiterin B vom BR Mitglied A befragt: Kannst du dir vorstellen als Wahlvorstand mitzuwirken?.Die Mitarbeiterin B bestätigt dies bittet aber darum noch einen Mitarbeiter X zu fragen mit dem sie gerne ind den Wahlvorstand gehen will. A freut sich darüber da offenbar( laut eigener Aussage) keine AN bereit sind dieses Amt wahrzunehmen. Die Mitarbeiterin B befragt den Kollegen X. Dieser stimmt ebenfalls zu.

Die Mitarbeiterin B trifft sich mit dem Betriebsratsmitglied C um die Mitteilung zur Teilnahme am Wahlvorstand kundzutun. C verzieht das Gesicht und meint: den MA X möchten wir nicht im Wahlvorstand haben da eine korrekter Wahlverlauf nicht gewährleistet sei.Außerdem seien in der Vergangenheit wohl Dinge gewesen die...(überlegend) Nein.Wollen wir nicht.

Die Mitarbeiterin C zieht ihren Zustimmung zurück mit dem Hinweis: das dies wohl das Niederträchtigste Verhalten eines BR wäre und sie dem Kollegen X zu 100% vertraut.

X ist hochgradig verärgert und überlegt sich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen um sein Gesicht zu wahren...

Was könnte man X raten ?

Grüßle Krautmitwurst

4.62405

Community-Antworten (5)

J
Jagger

21.01.2010 um 19:24 Uhr

Der Wahlvorstand wird per Beschluss durch den BR bestellt.

K
Krautmitwurst

21.01.2010 um 19:54 Uhr

das war nicht die Frage...trotzdem Danke.

J
Jagger

21.01.2010 um 20:50 Uhr

Ich wollte damit sagen, dass nicht nur ein BRM allein entscheidet wer in den Wahlvorstand kommt oder nicht. Außerdem scheinst Du mit B und C durcheinander gekommen zu sein.

T
Tanzbär

22.01.2010 um 08:27 Uhr

Wir haben auch noch M, K und Y gefragt (5 BRs fragen sich durch ...), die alle mit JA antworteten, aber dann wurden doch nur 3 Wahlvorstände benannt. Alle können nun mal nicht dabeisein, aber deswegen rechtliche Schritte einleiten, das finde ich doch etwas übertrieben. Den, den ich gut finde, der muss nicht unbedingt die Zustimmung des Gremiums bekommen.

R
rainerw

22.01.2010 um 08:53 Uhr

Und was soll die Begründung für die rechtlichen Schritte sein?

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