Erstellt am 30.01.2009 um 22:15 Uhr von DonJohnson
Also: Pausen wenn sie nciht bestandteil ´der Arbeitszeit sind, stehen zur freien Verfügung der AN. In der Zeit kannst du machen was du willst, auch zu einem Pausenraum gehen. Die Frage ist nur, wie wird sie gewertet? Muß man sich ausstempeln wenn ja wo ist die Stempeluhr? Weiter - ist da nciht der BR gefordert, dass die Wege zu den Pausenräumen möglichst klein gehalten werden? In solchen Fällen wie bvei dir beschrieben denkt sogar meines Wissens der gesetzgeber nach. In einem solchen Falle könnten mehrere Unterbrechungen der Arbeitszeit einer Erholung also einer richitgen Pause dienlicher sein als eine einzige.
Erstellt am 31.01.2009 um 00:02 Uhr von nicoline
@erich
in einem unserer Kommentare zum Arbeitszeitgesetz steht, dass der Weg zum Pausenraum nicht von der Pausenzeit abgezogen werden darf, oder so ähnlich => den genauen Wortlaut kann ich frühestens Montag liefern.
Erstellt am 31.01.2009 um 09:43 Uhr von peanuts
"In solchen Fällen wie bvei dir beschrieben denkt sogar meines Wissens der gesetzgeber nach."
Worüber könnte denn der Gesetzgeber nachdenken?
"In einem solchen Falle könnten mehrere Unterbrechungen der Arbeitszeit einer Erholung also einer richitgen Pause dienlicher sein als eine einzige."
Der Sinn dieser Aussage kann sich mir nicht erschließen ...
"in einem unserer Kommentare zum Arbeitszeitgesetz steht, dass der Weg zum Pausenraum nicht von der Pausenzeit abgezogen werden darf, oder so ähnlich..."
Es wird maßgeblich davon abhängig sein, ob die Pause nicht auch am Arbeitsplatz genommen werden kann.
"Wird die Wegezeit zum ausserhalb liegenden Pausenraum (Ca. 7 min.) von der Pausenzeit abgerechnet ..."
Siehe vorherige Fragestellung. Kann die Pause am Arbeitsplatz verbracht werden oder muss der Pausenraum genutzt werden?
Erstellt am 31.01.2009 um 09:49 Uhr von DonJohnson
@peanuts
Ok, da du es ja alles immer wörtlich nimmst...
Was ist denn genau eine Pause im Sinne des Gesetzes...?
Was macht z.B. ein Lok Führer im Rangierbetrieb oder wo auch immer? Nehmen wir mal das Beispiel: Der Lok führer im Rangierbetrieb muß seine Lok abstellen, sichern usw. Wann beginnt die Pause und wann endet sie?
Erstellt am 31.01.2009 um 10:02 Uhr von peanuts
"Was ist denn genau eine Pause im Sinne des Gesetzes...?"
Das ist die Zeit, deren zeitliche Lage im Vorfeld durch den AG bestimmt worden ist und die Zeit, in welcher ein AN von seiner Arbeitsleistung freigestellt ist.
Ich frage mich weiterhin, was die Anmerkung "mehrere Unterbrechungen der Arbeitszeit einer Erholung also einer richitgen Pause dienlicher sein als eine einzige." mit der Fragestellung zu tun hat.
P.S.
Dein Beispiel mit dem Lokführer ist übrigens völlig untauglich ...