Erstellt am 03.03.2010 um 21:00 Uhr von DonJohnson
Seid ihr neu gewählt?
Ich hoffe du hast keine sperre drin wegen der 7 Antworten - ansonsten wirst du nicht wirklich beglückt ;-)
Erstellt am 03.03.2010 um 22:03 Uhr von Laffo
Warum sollte er die Pause nicht verlängern dürfen? Selbstverständlich darf er das!
...nur liegt diese Pause dann in der Arbeitszeit des AN & ist somit zu bezahlen. Siehe dazu
§ 4 ArbZG
Ruhepausen.Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Die Arbeitszeit kann er schon verlängern, dass kommt allerdings auf die arbeitsvertraglichen Gegebenheiten an & oder einen TV, BV, Regelabsprache, Dienstplan.
Erstellt am 03.03.2010 um 22:10 Uhr von nicoline
tiggerbb
konntest Du mit diesen Anworten nichts anfangen???????
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=33031&keyword=Pausenzeiten&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 03.03.2010 um 22:20 Uhr von Laffo
Nanu...kleine AufErfrischung...
---ich will auch son Cheffe---
Erstellt am 04.03.2010 um 06:56 Uhr von mainpower
Hallo,
eine verlängerung der PAUSENZEIT verlängert nicht die ARBEITSZEIT!
Der Feierabend verschiebt sich nur nach hinten. Ihr seit aber in der Mitbestimmung.
§ 87 (1) 2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit........
Erstellt am 04.03.2010 um 07:05 Uhr von mainpower
NACHTRAG:
stellst Du deine Frage so lange bis die Dir passenden Antworten da sind?