Erstellt am 17.12.2007 um 22:29 Uhr von Mona-Lisa
@ebby,
wenn du im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden arbeitest, spricht der BR-Kollege von der berühmten "Steinkühlerpause"!
Guck mal....
http://www.bw.igm.de/news/meldung.html?id=8015
Erstellt am 17.12.2007 um 22:39 Uhr von ebby
Wir gehören zu Rheinland-Pfalz.......
Erstellt am 18.12.2007 um 01:09 Uhr von paula
vielleicht meit er die berühmt berüchtigte Bildschirmpause... handelt es sich denn um Bildschirmarbeitsplätze oder geht es um generelle Pausen?
Erstellt am 18.12.2007 um 08:58 Uhr von peanuts
"Ein BRM ,hat mich heut darauf hingewiesen,dass einem AN pro Std. 5 Min. Pause zustehen?"
Der Anspruch auf eine solche Kurzpause kann sich ausschließlich aus einem Tarifvertrag und in Abhängigkeit der Tätigkeit ergeben. Einen generellen Anspruch gibt es nicht!
Auch die "Steinkühlerpause" gilt nicht für jeden Beschäftigten!!!
Erstellt am 18.12.2007 um 09:28 Uhr von Angi1
Hallo Ebby,
im Arbeitszeitgesetz sind die Pausen unter § 4 geregelt. Dies gilt wenn keine TV zuständig sind.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.12.2007 um 10:12 Uhr von Mona-Lisa
@all,
was hindert ein BR-Gremium, mit seinem AG eine (freiwillige!) Betriebsvereinbarung auszuhandeln, in der den Kollegen eine (Erhol) Pause zugestanden wird, auch ohne dass ein Tarifvertrag darüber was aussagt?
Ich denke da an besonders heisse Tage im Sommer.....
Mit einer - sagen wir mal - guten Verhandlungstaktik ist das durchaus machbar!
Erstellt am 18.12.2007 um 10:58 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
ist es die Weihnachtsstimmung oder Konsumierst du schon die flüssigen Geschenke ??
Es wird der Chef schon zu verhindern wissen , so eine BV abzuschließen !!
Erstellt am 18.12.2007 um 11:09 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmännchen,
nix Weihnachtsstimmung mit Bailey's!
Hab ich gesagt, dass der Cheffe sich darauf einlassen MUSS? ;-)