Erstellt am 29.01.2009 um 14:11 Uhr von Mecki
Hallo Gisela 71,
im "Kittner" steht im Kommentar zu § 78a, dass die Vorschrift auch für Ersatzmit-
glieder besteht, wenn sie ein ordentliches Mitglied, das zeitweise verhindert ist, auch nur vorübergehend vertreten. Das heißt, der Kündigungsschutz für das
Ersatzmitlied besteht für ein Jahr nach seiner letzten Vertretung.
Grüße,
Mecki
Erstellt am 29.01.2009 um 14:37 Uhr von DocPille
@Gisela71
Die Einladung zu einer Sitzung denke ich,muss aber hieb und stichfest sein.Da dürft ihr euch keinen Patzer erlauben.
Da wird der AG hinterher sein,umsonst gibt er nicht die Nichtübernahme so früh bekannt.
Doc
Erstellt am 29.01.2009 um 16:24 Uhr von Bärbel1
@DocPille
der Kündigungsschutz greift aber nicht mehr, wenn eine rechtsmäßige Kündigung bereits ergangen ist. Daher wäre hier die entscheidende Frage, ist eine Kündigung zum 31.06.2009 welche bereits jetzt erfolgt ist rechtsmäßig/-kräftig? Wenn ja wäre es dann das mit den besonderen Kündigungsschutz.
Erstellt am 29.01.2009 um 17:05 Uhr von nicoline
@Bärbel1
*(es wurde gesagt er wird nicht übernommen )*
kann bislang, nach der Aussage, nicht rechtskräftig sein, denn:Die Schriftform ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorgeschrieben.
Erstellt am 29.01.2009 um 17:08 Uhr von Lotte
Gisela,
wenn ich den Fall richtig sehe, geht es wohl kaum um eine Kündigung, sondern um eine Übernahme nach der Ausbildung. Eine Kündigung während der Ausbildung ist ohnehin nur aus wichtigem Grund möglich.
Wenn der Vertretungsfall jetzt noch eintritt, kann das Ersatzmitglied ganz normal seinen Übernahmeantrag gemäß § 78a stellen.
Erstellt am 29.01.2009 um 17:49 Uhr von Bärbel1
@All
entschuldigung, habe nicht richtig gelesen.
Lösung wäre, JAV macht Urlaub, saubere Vertretung möglich
Erstellt am 29.01.2009 um 22:12 Uhr von nicoline
Gisela
um es ganz sicher zu machen, vielleicht auch hierauf achten:
Es gibt Kommentierungen, die besagen, dass Krankheit und Urlaub keine "echten" Verhinderungsgründe sind, es sei denn, das betroffene BRM (JAV Mitglied) gibt explicid bekannt, nicht an den Sitzungen teilnehmen zu wollen, so dass, liegt diese Äußerung nicht vor, kein Ersatzmitglied zu laden ist.
Erstellt am 30.01.2009 um 07:42 Uhr von Gisela71
Hallo Lotte
Du hast recht ,es geht um die nicht Übernahme nach der Ausbildung.Dieses
wurde schon jetzt dem MA schriftlich mitgeteilt.
Erstellt am 30.01.2009 um 08:56 Uhr von Lotte
Gisela,
wenn der AG es so einfach hätte, dann würde jeder AG der JAV direkt nach der Wahl ein Schreiben in die Hand drücken und ihr mitteilen, dass eine Übernahme nicht möglich ist.