Nachrücker in der JAV - Mitbestimmung durch Arbeitgeber?
Hallo allerseits, bin 1. Ersatzmitglied der JAV und sollte jetzt nachrücken. Nun möchte das 2. Ersatzmitglied mich"rechts überholen". Kann er das? Kann der Arbeitergeber mitbestimmen wer nachrückt?
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 21:16 Uhr
Nein , Du bist erstes Ersatzmitglied nach einer Wahl, das heißt Dir haben mehr MA ihre Stimme gegeben als der Nr 2. Damit kann Nr 2 nicht vor Dir in die JAV nachrücken . Der AG hat da kein Mitspracherecht ! Wie gesagt ,die JAV ist gewählt und wird nicht von dem AG bestimmt.
17.03.2006 um 07:36 Uhr
Wenn es sich hier um´s Nachrücken in den BR handelt sollte man das auch eindeutig schreiben. Sicherlich muss man nicht Romane schreiben, aber mehr und eindeutige Informationen wären manchmal hilfreich!
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