Hallo alle zusammen,

ich bin nun seit September zum JAv in unserem Betrieb gewählt worden.
Bin im 3. Lehrjahr und habe nun meine schriftliche Abschlussprüfung hinter mir. Mein AG hat mir nun mitgeteilt, das es noch nicht feststeht ob ich übernommen werde.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Frist in der ich das Recht gültig machen kann, dass ich JAV bin und deshalb übernommen werden muss?

LG