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Recht der JAV auf Teilnahme an BR-Sitzungen.

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cassie
Jan 2018 bearbeitet

Im Betriebsverfassungsgesetz steht das die JAV ein Mitglied zu den BR-Sitzungen entsenden KANN.

Bedeutet das das keine Pflicht besteht ein JAV-Mitglied zu entsenden? Bzw. anders formuliert - habe ich als JAV ein Recht auf die Teilnahme oder kann mir jemand (z.B. der Vorgesetzte) verbieten an Sitzungen teilzunehmen?

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

04.01.2008 um 11:51 Uhr

@Cassie, im BetrVG steht KANN, aber es sollte für eine JAV selbstverständlich sein, an sämtlichen Sitzungen teilzunehmen! Nehmt euer Recht auch wahr! (§ 67 BetrVG) Was willst du einem AZUBI erzählen, wenn der dich was fragt? "Tut mir leid, in der letzten BR-Sitzung war ich nicht, hatte keine rechte Lust...."

Mal abgesehen davon, dass dir niemand, auch kein Vorgesetzter verbieten kann, daran teilzunehmen!

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cassie

04.01.2008 um 12:00 Uhr

ich seh das genauso! will mir mein Recht an der Teilnahme auch nicht verbieten lassen.

aber ich muss das ja meinem Vorgesetzen irgendwie erklären....

M
Mona-Lisa

04.01.2008 um 12:30 Uhr

@Cassie, § 30 BetrVG DKK, II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen, RN. 9

Du hast nicht's zu erklären, ausser dass du dich zur JAV - Arbeit ab- und wieder zurückmeldest.

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