Im Betriebsverfassungsgesetz steht das die JAV ein Mitglied zu den BR-Sitzungen entsenden KANN.

Bedeutet das das keine Pflicht besteht ein JAV-Mitglied zu entsenden?
Bzw. anders formuliert - habe ich als JAV ein Recht auf die Teilnahme oder kann mir jemand (z.B. der Vorgesetzte) verbieten an Sitzungen teilzunehmen?