Erstellt am 04.01.2008 um 10:51 Uhr von Mona-Lisa
@Cassie,
im BetrVG steht KANN, aber es sollte für eine JAV selbstverständlich sein, an sämtlichen Sitzungen teilzunehmen! Nehmt euer Recht auch wahr! (§ 67 BetrVG)
Was willst du einem AZUBI erzählen, wenn der dich was fragt?
"Tut mir leid, in der letzten BR-Sitzung war ich nicht, hatte keine rechte Lust...."
Mal abgesehen davon, dass dir niemand, auch kein Vorgesetzter verbieten kann, daran teilzunehmen!
Erstellt am 04.01.2008 um 11:00 Uhr von Cassie
ich seh das genauso! will mir mein Recht an der Teilnahme auch nicht verbieten lassen.
aber ich muss das ja meinem Vorgesetzen irgendwie erklären....
Erstellt am 04.01.2008 um 11:30 Uhr von Mona-Lisa
@Cassie,
§ 30 BetrVG DKK, II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen, RN. 9
Du hast nicht's zu erklären, ausser dass du dich zur JAV - Arbeit ab- und wieder zurückmeldest.