@rapper
wir haben seit kurzem einen Betriebsrat, dem ich auch angehöre. Nur die Mitglieder inclusive mir haben bisher noch keine so große Anhnung, vor allem was diese Spitzfindigkeiten angehen. Ich weiß dass in diesem Fall eine Fortbildung zum Thema Arbeitszeit fällig wäre, kommt aber wegen unterschiedlichen Gründen erst gegen Sommer in Betracht.
Auf einer anderenBR - Fortbildung habe ich das Thema auch mal mit dem Seminarleiter besprochen. Die meinten eben, dass unser Arbeitgeber so etwas gar nicht mit den Arbeitnehmern verhandeln kann, da im Arbeitszeitgesetz im § 7 in der Einleitung steht: in einem Tarifvertrag, auf Grund eines Tarifvertrags... (§7 Abs 1 Nr. 4 a würde somit auch flach fallen, da eben ohne Tarif - also inclusive Bereitschaft 10 Stunden höchstens)
und im Absatz 3 des §7 im Geltungsbereich eines Tarifvertrags wurde folgendermaßen erklärt:
Hätten wir einen Tarifvertrag, der in diesem Bereich eine Öffnungsklausel enthält, könnte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine solche Regelung vereinbaren. Tarifvertrag haben wir nicht - also ist der Passus im Arbeitsvertrag nichtig.
Nur mich stört dabei eben, dass da auch steht: ein nicht Tarifgebundener Arbeitgeber, kann falls ein BR nicht besteht, eine solche Regelung übernehmen.
@RAKO
und diesen Teufel meine ich damit, wenn ich sage, dass ich mich mit den Spitzfindigkeiten noch nicht so auskenne.
Übernommen werden müsste also bedeuten, dass in irgendeinem Tarifvertrag der für uns gelten könnte (AVR/TVÖD/BAT)
eine genau so lautende Vereinbarung stehen müsste, wie sie in unserem Arbeitsvertrag steht - oder?
Im TVÖD und im BAT steht schon mal keine solche Regelung mit 16 Stunden wenn Bereitschaft.
Tataaaaa im alten AVR steht aber genau so etwas - Abweichend vom Arbeitszeitgesezt 8 Stunden Vollarbeit + 8 Stunden Bereitschaft. So ein Scheiß - der Anwalt der Geschäftsführung ist sein Geld wert! Jetzt ist noch die Frage, ob der Wortlaut genau stimmen muss wenn es übernommen werden heißt. Das wäre dann die vorletzte Chance.
Die letzte sehe ich nur noch im Arbzg §7 Nr 7. Mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kann jeder einzelne Arbeitnehmer diesen Passus aus dem Arbeitsvertrag kündigen.
Jetzt nachdem ich mal TVÖD, AVR und BAT gelesen habe, hat der Anwalt der den Arbeitsvertrag verfasst hat nur das schlechteste, nämlich die Arbeitszeitberechnung, übernommen aber das tolle, nämlich die Überstundenvergütung, rausgelassen. Ich liiieeebe meinen Arbeitgeber - genauso würd ich es auch machen.
Aber Moment mal. Ich habe gerade gelesen, dass der AVR gar kein Tarifvertrag ist, da er an den TVÖD und den BAT angelehnt ist und nicht mit Gewerkschaften vereinbart worden ist. Somit sehe ich nicht aus welchem für mich eventuell passenden Tarifvertrag, diese Vereinbarung übernommen werden konnte.
So Leute, das war jetzt eine Art Protokoll meiner Nachforschungen, der letzten Stunde.
Sollte irgendjemand einen Fehler in den Gedanken und Schlussfolgerungen entdecken, soll er ihn nicht behalten, sondern bitte mitteilen.
Danke und Gruß vom Nietnagel