Erstellt am 20.10.2006 um 14:45 Uhr von Rollie
Wenn er den Führerschein entzogen bekommen hat, erschließt sich mir der Grund noch nicht so ganz, weshalb er den Resturlaub auf das nächste Jahr schieben will ? Karenzzeit der Abgabe und dieses Jahr nicht genügend Resturlaub ?
Da der Entzug vermutlich kaum betrieblich bedingt ist, wäre hier vermutlich ein Wohlwollen des AG's bei der Zustimmung des Urlaubs gefragt. Daher könnten sich AG und AN auch einvernehmlich darauf einigen, das der AG darauf verzichtet, das der Urlaubsanspruch 2006 nach Jahresende verfällt. Möglicherweise ist es tariflich oder betriebsüblich auch geregelt, das Urlaub bis zu einem gewissen Zeitpunkt mit in das neue Jahr mitgenommen werden kann.
Ich kann zumindest beim Führerscheinetzug nicht erkennen, dass das BUrlG eine Rechtsgrundlage bietet, die es rechtfertigt, das der AN den Urlaub ins neue Jahr rübernehmen kann. Im Gegenteil, die ggf. fehlende Möglichkeit, ausreichend Urlaub nehmen zu können, könnten arbeitsrechtliche personelle Konsequenzen bedeuten.
Der GG geht meines Erachtens bei den Gründen davon aus, das der AG Urlaub wegen Personalmangel Urlaub verweigert, oder der AN krank ist, ohne das dadurch der Urlaubsanspruch zum Jahresende verfällt und hat ja daher eine Karenzzeit bei berechtigten Gründen bis 31.03. des Folgejahres definiert.
Erstellt am 20.10.2006 um 15:09 Uhr von Ramses II
Rollie,
nicht "Führerscheinentzug", sondern "Fahrverbot".
Da darf der Delinquent innerhalb von 6 Monaten den Termin frei wählen.
Und der Jahreswechsel ist da ganz geschickt wenn man den Führerschein beruflich braucht...
Erstellt am 20.10.2006 um 20:28 Uhr von Fayence
Bianka,
nur mal so! Stellst Du die Frage als Betriebsrätin?
Falls ja, warum habt Ihr dann als BR ein Problem mit diesem Wunsch?
Falls nein, würde ich auch kein Problem sehen!