Hallo Betriebsräte,

wir haben "Probleme" mit einem Arbeitnehmer. Dieser arbeitet im Aussendienst und hat nun seinen Führerschein für einen Monat verloren. Nun will er unbedingt 3 Tage Urlaub in das Jahr 2007 übertragen lassen. Einerseits aus betrieblichen Gründen ;o), und wahrscheinlich aus bequemen Gründen (Feiertage etc.).

Im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3 steht: ...Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. ....

Meine Frage: Habt ihr Beispiele was man unter "Gründe" versteht? Fällt da sein Führerscheinentzug darunter?