Erstellt am 12.04.2011 um 14:05 Uhr von galaxy
@Buchs
ein BR hat auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und nicht seine eigenen zu erstellen. Es gilt das ArbZG und dort steht unzweifelhaft:
ArbZG §4 Ruhepausen
1.Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
2.Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
3.Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§4, Satz 3 ist verbindlich für AG, AN und auch für den BR. Dabei spielt es keine Rolle, was die einzelnen AN wollen, hier ist kein Wunschkonzert angesagt. Sonst kommen demnächst 10 AN und wollen 9 Std. durcharbeiten, weil es besser passt und sie so weniger im Betrieb sind. Was machst du dann?????
Zusammengefasst, NEIN, ihr seid NICHT aus der Haftung raus. Im Gegenteil, ihr habt als BR dafür zu SORGEN, dass das ArbZG eingehalten wird, nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 12.04.2011 um 15:00 Uhr von Buchs
@ Galaxy,
danke für die schnelle Antwort. Also werden wir jetzt schnellstens in Aktion treten müssen. Da die vorherigen BR`S jahrelang nicht reagiert haben will ich lieber hier nach den nächsten Schritten fragen. Also
1 Schritt: umgehend ein Schreiben an den AG mit Frist für die Antwort?
2 Schritt: ??????? wenn keine Reaktion?
Aber ich denke es wird doch schon eine Reaktion kommen. Ich kann den Ärger schon riechen. Da kommst du als Neuling in den BR und dann sowas. Ich kann aber auch nicht verstehen, das die bisherigen BR´S und der AG Jahrelang ( und wir reden hier von mindestens 10 Jahren oder mehr) das haben so laufen lassen.
Ist es auch richtig das Schichtpläne und Bereitschaftspläne in Kopie auch an den BR weiterzuleiten sind?
Gruss Buchs
Erstellt am 12.04.2011 um 15:43 Uhr von Südmann
Buchs, ihr seid nicht in der "Haftung" und wart es auch nie
der AG macht sich strafbar
§§ 22,23 ArbZG
natürlich seid ihr beauftragt, die Gesetze zu überwachen
aber so eine Aktion kann ganz schnell dazu führen, daß ihr alle AN gegen euch habt
also erfordert das ganze Fingerspitzengefühl
und intelligente Lösungsansätze
vielleicht kann man sich mit dem AG auf bezahlte Kurzpausen einigen
oder ihr kombiniert die "unpopuläre" Maßnahme der Durchsetzung gesetzlicher Pausen
mit einer "populären" Maßnahme,
indem ihr etwas anleiert, was der AN als "wirklichen" Vorteil erkennt
wenn ihm die Gewährung der Pausen auf den ersten Blick als Nachteil erscheint
leider ist gerade das von dir geschilderte Thema, auch wenn es rechtlich nichts zu diskutieren gibt, äußerst brisant in Bezug auf den künftigen Stand eines BR bei der Belegschaft
Erstellt am 13.04.2011 um 10:43 Uhr von Angie
HAllo Buchs,
ihr seit nach § 87 Abs. 1 P. 2 in der Mitbestimmung bei der Erstellung der Schichtpläne sowie der Dauer und der Lage der Pausen.
LG
Angie
Erstellt am 13.04.2011 um 13:13 Uhr von Buchs
Hallo,
ich danke Euch für die Informationen.
Gruss Buchs