Unser neuer Leiter der Personalabteilung stellt die Behauptung auf, dass auf ausländischen Dienstreisen nicht des deutsche Gesetzt gilt. Konkret wird behauptet, dass bei Dienstreisen nicht das deutsche Arbeitszeitgesetzt gilt und die Mitarbeiter
- ohne Einschränkung - so viele Stunden arbeiten dürfen, wie das Gesetzt vor Ort erlaubt.

Stimmt das? Gelten bei Dienstreisen die Gesetze des Landes, welches bereist wird?