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Wie viele Mitarbeiter dürfen gleichzeitig Urlaub machen?

D
Dorchen
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Chef möchte gern mit uns eine Vereinbarung aufstellen, in der festgelegt werden soll wie viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub machen dürfen. Die letzten Jahre haben wir uns immer so durchgeschlängelt. Die Besetzung war in den Sommermonaten immer mies und nun kommen auch noch jede Menge Kranke dazu. Jetzt soll festgelegt werden, das nicht mehr wie 5 Kollegen gleichzeitg Urlaub machen dürfen bei einem Team von ca. 30 Mann um eben den einen oder Kranken abzufedern. An sich ja keine schlechte Idee find ich, denn der Ablauf muss ja irgendwie gewährleistet sein. Habt ihr eventuell ähnliche Vereinbarungen?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

22.06.2018 um 12:20 Uhr

Ich würde aus einer Reihe grundsätzlicher Erwägungen heraus die Finger von so einer starren Vereinbarung lassen.

Zu bedenken wäre auch, dass bei dieser Regelung, wenn man von einem durchschnittlich dreiwöchigen Sommerurlaub ausgeht, die Urlaubssaison ca 18 Wochen (über 4 Monate) lang wird.

E
Erbsenzähler

22.06.2018 um 12:50 Uhr

Wir hatten früher die Regelung, dass nur ein Drittel der Abteilung in Urlaub darf. Das haben wir schon vor Jahren aufgegeben. Eine starre Regelung bringt nichts. So etwas würde ich nie unterschreiben als BRV. Seitdem wir eine flexible Regelung ohne Begrenzung der maximal möglichen Urlaubern eingeführt haben läuft es sehr gut.

Bei einer Begrenzung von einem Sechstel die nur Urlaub machen dürfen und einen sehr hohen Krankenstand... Ein Schelm der dabei böses denkt...

S
stehipp

22.06.2018 um 13:55 Uhr

Sehe ich ähnlich, starre Regelungen funktionieren nicht. Wir haben das umgedreht. Für uns ist Vorgabe, dass der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb sichergestellt sein muss. Grundsätzlich entscheiden die Kollegen selber, wer wann Urlaub nimmt, wobei die Führungskraft im Zweifelfall immer das letzte Wort hat. Klappt wunderbar.

D
DummerHund

26.06.2018 um 01:40 Uhr

Und nun steinigt mich... warum widerspricht niemand der Aussage von stehipp. Dies widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz von vorne bis hinten.

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