Durch die Besetzung der Flughäfen in Thailand durch Anhänger der Opposition war es einem Kollegen nicht möglich rechtzeitig aus dem Urlaub zurückzukommen. Er konnte erst Tage später fliegen und dementspechend seine Arbeit wieder aufnehmen.
Der Kollege hat einen festangestellten Arbeitsvertrag.
Wie kann das lohnfortzahlungstechnisch geregelt werden?
§ 616 BGB?