Wenn Mitarbeiter, die vorher in Wechselschicht (Früh,Spät,Nacht)gearbeitet haben, nun nur noch in der Frühschicht eingesetzt werden und ihnen dadurch Einkommenseinbußen durch Verlust der Schichtzulagen entstehen, ist dies ein Nachteil, der durch einen Interessenausgleich ausgeglichen werden kann ?