Erstellt am 05.08.2015 um 09:21 Uhr von Pickel
Also das Wort "Nießrecht" ist völlig falsch.
Die Frage ist, wie die AV gestaltet sind, wie eine BV gestaltet ist und wie der BR seine MB nutzt.
Erstellt am 05.08.2015 um 09:54 Uhr von gironimo
Die Frage stellt sich in der Tat: Wie läuft es im Betrieb so ab. Was und wie agiert der BR und welche Vereinbarungen gibt es.
Oder hat der Betrieb gar keinen BR?
Erst wenn man die kollektivrechtliche Situation betrachtet hat, kommt die individualrechtliche Betrachtung.
Für den BR stellt sich ja die Frage, ob er einem möglicher Weise geändertem Schichtablauf zustimmen soll, wenn er erkennt, dass dadurch AN wirtschaftliche Einbußen erleiden. Dann kommt es nicht unbedingt zwingend auf Rechtslagen an - sondern auf Verhandlungsgeschick.
Erstellt am 05.08.2015 um 10:26 Uhr von Zonerunner
ja, der Betrieb hat einen BR.
Die AN haben einen Tarifvertrag der IG-Metall.
Der Grund, dass die Spätschicht wegfällt ist: 1. zu wenig Arbeit und
2. zu wenig Beschäftigte aufgrund der Urlaubszeit.