Schichtzulage
Schönen Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass sie mir helfen können.
Wenn man das ganze Jahr in Schichten arbeitet und dafür eine entsprechende Schichtzulage erhält. Hat man dann ein Recht auf Fortzahlung, wenn man mehrere Wochen Frühschicht arbeiten muss? Bei uns ist das Wort Nießrecht gefallen.
Community-Antworten (3)
05.08.2015 um 11:21 Uhr
Also das Wort "Nießrecht" ist völlig falsch.
Die Frage ist, wie die AV gestaltet sind, wie eine BV gestaltet ist und wie der BR seine MB nutzt.
05.08.2015 um 11:54 Uhr
Die Frage stellt sich in der Tat: Wie läuft es im Betrieb so ab. Was und wie agiert der BR und welche Vereinbarungen gibt es.
Oder hat der Betrieb gar keinen BR?
Erst wenn man die kollektivrechtliche Situation betrachtet hat, kommt die individualrechtliche Betrachtung.
Für den BR stellt sich ja die Frage, ob er einem möglicher Weise geändertem Schichtablauf zustimmen soll, wenn er erkennt, dass dadurch AN wirtschaftliche Einbußen erleiden. Dann kommt es nicht unbedingt zwingend auf Rechtslagen an - sondern auf Verhandlungsgeschick.
05.08.2015 um 12:26 Uhr
ja, der Betrieb hat einen BR.
Die AN haben einen Tarifvertrag der IG-Metall.
Der Grund, dass die Spätschicht wegfällt ist: 1. zu wenig Arbeit und 2. zu wenig Beschäftigte aufgrund der Urlaubszeit.
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