Erstellt am 27.09.2011 um 18:06 Uhr von eveline
Wenn der Betrieb einem TV unterliegt ist dieser vollständig zu beachten. Unterläßt der AG diesen Klage auf Einhaltung.
Wenn ein Betrieb bisher tarifiert war und dann ggf. aus dem AG-Verband austritt hat der TV bis zum Abschluss einer anderen Regelung Nachwirkung.
Gehaltszettel MÜSSEN auch verständlich sein, auch dieses kann man einklagen. Sie müssen weiter dem ArbV oder dem hier zu Grunde liegenden Regelungen entsprechen
Erstellt am 27.09.2011 um 18:07 Uhr von Kurzarbeiter
Was sagt denn euer BR zu dem Ganzen?? Oder ggf. auch die Gewerkschaft, gut besonders in sochen Fällen wenn man Mitglied ist, denn nur dann bekommt man dort geholfen.
Erstellt am 27.09.2011 um 20:06 Uhr von Hmmmm
Schließe mich @eveline an, zusätzlich würde ich sogar noch soweit gehen bei der Aussage:
Und in einer Abteilung wird diese angeblich nicht extra ausgewiesen (auch nicht im Vertrag) aber durch erhöhtes Brutto gezahlt.
das die betreffenden MA fachanwaltlichen Rat einholen sollten, zumindest die, die unter die 40,00 Euro Reglungen fallen, also weniger als 40,00 Euro erhalten, wenn nirgends diesbezüglich Regelungen getroffen wurden - was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, zumindest der neue TV muss dazu irgendeine Info beinhalten wie mit Neueinstellungen verfahren werden sollen - und wenn die durch erhöhtes Brutto gezahltes Entgeld weniger als die 40,00 Euro ergeben würden.
Erstellt am 28.09.2011 um 07:39 Uhr von gironimo
um Kurzarbeiter aufzugreifen: "Was sagt denn euer BR zu dem Ganzen" Der muss es doch wissen und wenn nicht muss er sich das System vom Arbeitgeber genau erklären lassen.