Schichtzulage
Hallo, in unserer Firma werden mehrere Schichten gearbeitet. Daher gibt es Schichtzulagen. Allerdings nicht nachvollziehbar gestaffelt. Der betrieb war vorher TVÖD, dann "Privat" aber öffentlicher Gesellschafter. Also bekommen MA mit alten TVÖD Vertrag tlw. über 70.- da die Zulage wohl ansteigend ist. Neue Verträge bekommen 40.- Und in einer Abteilung wird diese angeblich nicht extra ausgewiesen (auch nicht im Vertrag) aber durch erhöhtes Brutto gezahlt. Ist das denn alles so Ok ??? Man kann es irgendwie nicht nachvollziehen.
Community-Antworten (4)
27.09.2011 um 20:06 Uhr
Wenn der Betrieb einem TV unterliegt ist dieser vollständig zu beachten. Unterläßt der AG diesen Klage auf Einhaltung.
Wenn ein Betrieb bisher tarifiert war und dann ggf. aus dem AG-Verband austritt hat der TV bis zum Abschluss einer anderen Regelung Nachwirkung.
Gehaltszettel MÜSSEN auch verständlich sein, auch dieses kann man einklagen. Sie müssen weiter dem ArbV oder dem hier zu Grunde liegenden Regelungen entsprechen
27.09.2011 um 20:07 Uhr
Was sagt denn euer BR zu dem Ganzen?? Oder ggf. auch die Gewerkschaft, gut besonders in sochen Fällen wenn man Mitglied ist, denn nur dann bekommt man dort geholfen.
27.09.2011 um 22:06 Uhr
Schließe mich @eveline an, zusätzlich würde ich sogar noch soweit gehen bei der Aussage:
Und in einer Abteilung wird diese angeblich nicht extra ausgewiesen (auch nicht im Vertrag) aber durch erhöhtes Brutto gezahlt.
das die betreffenden MA fachanwaltlichen Rat einholen sollten, zumindest die, die unter die 40,00 Euro Reglungen fallen, also weniger als 40,00 Euro erhalten, wenn nirgends diesbezüglich Regelungen getroffen wurden - was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, zumindest der neue TV muss dazu irgendeine Info beinhalten wie mit Neueinstellungen verfahren werden sollen - und wenn die durch erhöhtes Brutto gezahltes Entgeld weniger als die 40,00 Euro ergeben würden.
28.09.2011 um 09:39 Uhr
um Kurzarbeiter aufzugreifen: "Was sagt denn euer BR zu dem Ganzen" Der muss es doch wissen und wenn nicht muss er sich das System vom Arbeitgeber genau erklären lassen.
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