Erstellt am 06.06.2005 um 17:39 Uhr von Rollie
Ich denke schon, das ihr es begründen müßt.
Ein Arbeitsgericht beispielsweise würde einer Kündigungsverweigerung des Betriebsrats ohne plausibler Begründung auch kaum zustimmen.
Allerdings denke ich, das sich genügend Gründe finden ließen, beispielsweise Personalmangel, die der AG beheben sollte etc.
Allerdings ist der BR ja nur die 2. Instanz. Hier wären auch die Mitarbeiter gefragt. Wir setzen für eine Genehmigung voraus, das die betroffenen Mitarbeiter der Mehrarbeit zugestimmt haben. Deshalb würde es Euch den Rücken stärken, wenn sich keine Mitarbeiter melden, sonst seid ihr auch bei den Mitarbeitern die Bösen, weil ihr denen nicht das Geld und die Zulagen gönnt.
Erstellt am 07.06.2005 um 07:01 Uhr von bernd
Hallo, ich sehe die Sache etwas anders als Rollie.
Womit begründet denn der AG die Überstunden, die ja nur in Ausnahmefällen gemacht werden sollten?
Wenn mehr Arbeit da ist als das normale Personal in der normalen Arbeitszeit schafft, soll er doch neue Leute einstellen.
Nur wenn dringende betriebliche Notwendigkeit, wie z.B. Havarien oder ähnliche betriebliche Katastrophen vorliegen, sollte der BR Üst. genehmigen. Naja eventuell noch für die PR-Abt. bei Messen oder anderen PR-Events.
bernd
Erstellt am 07.06.2005 um 07:09 Uhr von merlin
Ich gebe Rollie in dem Punkt recht, daß man die Mitarbeiter fragen sollte, ob bei manchen Interesse besteht, Überstunden zu machen, allerdings glaube ich nicht, daß die Ablehnung der Überstunden begründet werden muß. Der AG muß dann ja das Gespräch mit dem BR suchen (bis hin zur Einigungsstelle), da können dann Vorschläge gemacht werden, wie sich die Überstunden vermeiden oder möglichst gering halten lassen. Bis dahin ist vermutlich auch eine Tendenz absehbar, was die Meinung der Mitarbeiter betrifft.
Gruß, Merlin