Hallo Leute,

ich habe folgende Anfrage:

Bei uns sollen zwei lange beschäftigte Mitarbeiter jetzt betriebsbedingt gekündigt werden. Das wurde uns als Betreibsrat gestern im Rahmen einer Anhörung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen mitgeteilt. Gleichzeitig wurde aber auch absolute Schweigepflicht (nur innerhalb der Gremeien dard man reden) vereinbart. Jetzt sehen wir aber eine Kontroverse durch den §102 Abs 2 Satz 4 BetrVG. Demnach sollte / kann der BR den zu kündigenden Arbeitnehmer anhören. Wie verhalten wir uns da? Dürfen wir trotz der vereinbarten Schweigepflicht mit den betroffenen Mitarbeitern, die nichts wissen sprechen? Welchen Sinn sollte man mit dieser Anhörung verfolgen. Es wäre gut, da Hilfen zu bekommen!

Viele Grüsse

Dekkie