Würde mich mal interessieren, ob Ihr im Falle von Anhörungen zu Betriebsbedingten Küdigungen nach § 102BetrVG mit den betroffenen Kollegen ein Gespräsch führt.
Wir als BR machen von der Möglichkeit Gebrauch, um auch eventuelle Informationen die nicht in der Anhörung stehen zu erhalten.
Der Nachteil ist natürlich das im Fall eines BR Wiederspruchs und der dann möglicherweise nicht erfolgten Kündigung der Mitarbeiter unnötig belastet wurde.