Hallo,
in unserem Betrieb werden betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen.
Dazu gibt es zum Interessensausgleich eine Vereinbarung (keine Betriebsvereinbarung) mit dem BR zu Abfindungszahlungen. Meine Frage nun: Der AG hat die betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen ohne ordentliche/schriftliche Anhörung des BR.
Bedeutet dies das die Kündigungen unwirksam sind? Wie soll der BR nun vorgehen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!