Erstellt am 01.12.2005 um 16:00 Uhr von viktor
Der BR tut gar nichts; außer den Betroffenen schnellstens zu empfehlen, das Arbeitsgericht anzurufen. Die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Mißachtung der Anhörung des BR, muß nämlich vom Gericht festgestellt werden. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen; also Fachanwalt einschalten oder Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen.
Übrigens: Die Anhörung muss vom Arbeitgeber nicht schriftlich erfolgen (sollte es aber schon aus Beweisgründen); der Widerspruch des BR muss schriftlich sein.
Erstellt am 01.12.2005 um 23:11 Uhr von Stern
Hallo!
Frage: Was für eine Vereinbarung zwischen BR und AG gibt es da?
Was wurde da unterzeichnet?
Ich hoffe doch schwer, das dort nichts davon steht, dass der BR betriebsbedingten Kündigungen zustimmt oder betriebsbedingte Kündigungen von Person X und Person Y akzeptiert.
Wurde ein Ausawhlverfahren besprochen und habt ihr einem Auswahlkatalog per Unterschrift zugestimmt?
Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es Interessenausgleich und Sozialplan, wurde so etwas vereinbart und hattet ihr dabei eine Rechtsberatung zur Unterstützung?
Klärt auf jeden Fall ab, was für eine Vereinbarung dort gemacht wurde und schaltet, wie Viktor schon erwähnte, einen Fachanwalt bzw. die Gewerkschaft ein!