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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer AG

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Nach Rücktritt des Arbeitnehmervertreters (AN-Vertr.) im Aufsichtsrat (AR) steht eine erneute Wahl in unsererer AG nach dem Drittelbeteiligungsgesetz an. Fristgerecht wurde 1 Wahlvorschlag beim Wahlvorstand abgegeben. Ein zweiter Wahlvorschlag wurde am letzten Tag der Abgabefrist erst um 16.00h (nachdem der Wahlvorstand nicht mehr in der Firma war) per Mail an ihn gesendet und auf seinen Tisch gelegt. Dieser Vorschlag war ausserdem ohne Unterschrift des Bewerbers, die Stützunterschriften sind ohne Angabe von Name, Vorname, Geb.-Datum u. Art der Beschäftigung, so dass keine Zuordnung der Stützunterschriften gegeben ist. Der Wahlvorstand sieht diese Liste eindeutig als fehlerhaft. Kann o. muss der Wahlvorstand hier eine Nachfrist zur Berichtigung der Liste an den Listenvertreter geben (obwohl ja die Frist von 2 Wochen bereits abgelaufen ist) oder hat der Listenvertreter keine Möglichkeit mehr dies zu korrigieren? Vielen Dank.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.08.2014 um 10:38 Uhr

Die Frage kann hier wahrscheinlich niemand beantworten. Ich würde hier mit allen Unterlagen (Wahlausschreiben, "fehlerhafter" Liste usw) einen Fachanwalt aufsuchen.

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