Erstellt am 12.11.2008 um 12:57 Uhr von waschbär
@see-see,
die Problematik ist dir ja bekannt.Deshal schenke ich mir das .-)
Also Ja Beschluss ! .Der Beschuch kommt aber von AN seite ???
Erstellt am 12.11.2008 um 13:00 Uhr von Rapper22
Hallo see-see,
kommt drauf an. Wenn Du das nach deiner Arbeit machst, braucht man keinen Beschluss dazu. Wenn Du aber in Deiner regulären Arbeitszeit diesen Besuch machen möchtest, sollte dies durch einen Beschluss des BR abgesichert sein.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo zwei Kollegen aus dem BR einen kranken Kollegen besucht haben, mit vorhergehenden Beschluss des BR. Der AG kann unter Umständen den Nachweis verlangen, dass es sich um notwendige BR-Arbeit handelt, wenn man in der Arbeitszeit einen Auswärtstermin wahrnimmt bzw. ob dafür ein Beschluss des BR vorliegt.
So ist man auf der sicheren Seite.
MfG
Rapper22
Erstellt am 12.11.2008 um 13:21 Uhr von see-see
Hallo Waschbär! Aber WARUM brauche ich einen Beschluss? Wo steht denn, welche Tätigkeiten ich als normales BRM in Eigenregie machen darf und welche nicht? Sicher wäre ein Beschluss im Zweifel hilfreich - aber aufgrund welcher Vorschrift könnte man mir einen Strick drehen, wenn ich ohne Beschluss die Kollegin besuchen fahren?
Erstellt am 12.11.2008 um 13:32 Uhr von rolfo2
@ see-see
Der Beschluss wäre einfach sicherer, du besuchst ja nicht einen Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sondern zuhause.
Stellt sich auch noch die Frage, gehört es zu deinem Aufgabenbereich als BR kranke Kollegen zu besuchen, was machst du da für BR Arbeit? Ist es nur ein Höflichkeitsbesuch?
Erstellt am 12.11.2008 um 13:59 Uhr von Sanieris
Ich würde es ganz anders machen !
Geh zu der Personalleitung, und frage ganz nett nach ob was dagegen spricht wenn Du bei der Kollegin einen Krankenbesuch machst !
Ist ja auch positiv für die Firma, wenn man als BR auch gute Besserung von Seiten der PL/GL ausrichten kann oder ?
Einen Beschluß das ein BR diese Erkrankte Kollegin besuchen darf ?
Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen !
Der BR ist für die Mitarbeiter da, und sollte sich ein BR dagegen ausprechen dem würde ich die Meinung sagen und ihn fragen ob Erkrankte Kolleginnen keine MA sind.
In der Arbeitszeit würde ich so vorgehen !
Ausser der Arbeitszeit ist es schon 2mal deine eigene Entscheidung !
Super das Du so was machst !
Gruß BRV Sanieris !
Erstellt am 12.11.2008 um 15:10 Uhr von see-see
Ich mache als BR Krankenbesuche, weil ich so die erkrankten Kollegen über Neuigkeiten im Unternehmen informieren kann und die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen fördere. Oft fühlen sich Mitarbeiter im Krankenstand "von der Firma allein gelassen", wie ich schon öfter zu hören bekam. Außerdem habe ich bei diesen Krankenbesuchen auch schon erfahren, was die GL "so dreht", um dem MA die Wiederkehr ins Unternehmen abspenstig zu machen. Ich habe das auch schon am eigenen Leib erfahren. Wenn ich als BR nicht zu den Kranken gehe, erfahre ich das in der Regel nicht, da die erkrankten Kollegen gar nicht auf die Idee kommen, den BR zu informieren (liegt natürlich auch an der Besetzung des Gremiums...). Außerdem fördern Krankenbesuche das Vertrauensverhältnis zwischen MA und BR. Sind das alles nicht Gründe genug, um Krankenbesuche zu "rechtfertigen"? Für mich ist das klassische BR-Arbeit!
Erstellt am 12.11.2008 um 15:44 Uhr von peanuts
Ich steh grad auf dem Schlauch... in keiner Kommentierung habe ich einen Hinweis darauf finden können, dass Krankenbesuche als erforderliche BR-Tätigkeit zu werten sind. Dachte ich bislang auch, dass es im Betriebsverfassungsrecht um Kollektivrecht geht.
Selbst ein entsprechender Beschluss würde einen Krankenbesuch nicht als erforderliche BR-Tätigkeit legitimieren. Weder kannst Du einen solchen Besuch während Deiner Arbeitszeit tätigen , noch kann Du einen Anspruch auf Ausgleich geltend machen, falls Du diesen Besuch außerhalb Deiner Arbeitszeit machen willst.
Aus diesem Grund gibt es manchen Betrieben eine BV oder eine Regelungsabrede, wie mit längerfristig erkrankten KollegInnen umgegangen wird. Z.B. ein Blumenstrauss nach xxx Wochen, welcher durch ein BRM überreicht werden kann, etc.
Erstellt am 12.11.2008 um 15:48 Uhr von Rapper22
Da hast Du dir doch die Antwort selber gegeben.
Warum stellst Du dann erst die Frage?
Jeder AG handelt anders, jeder BR handelt anders. Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Deshalb kann man hier keine Grundsatzregel nennen, wie man in so einem Fall verfahren soll.
Wenn Du das so machst und Du das gegenüber dem AG so begründest und er es akzeptiert, dann isses doch Gut so.
MfG
Rapper22
Erstellt am 14.11.2008 um 11:09 Uhr von waschbär
@see-see,
Den Beschluss benötigst du um als BR Arbeiten zu können, sicher hat Peanuts recht mit kollegtiv etc..
und genau deshalb ist der Beschluss wichtig. Weil es auch wenn es nicht so klar sein sollte dir etwas mehr sicherheit gibt als der einsame weg den stellt der AG bestimmt schneller in frage als einen Beschluss und grade bei deinem BR der ja wohl nicht immer so , Sozial ist .
@Rapper22,
deine Antwort ist leider sehr "fraglich". Peanuts beruft sich auf Fakten und er hat Recht. der AG kann einen Krankenbesuch als nicht Arbeitszeit verbuchen und die Stunden vom Gehalt oder gut haben abziehen.Wurde bis Dato aber nur gemacht wenn ein BRM alleine gehandelt hat ohne Rückendeckung .
Erstellt am 14.11.2008 um 11:13 Uhr von waschbär
@Sanieris,
schön was deine BRMs alles AUSSERHALB der AZ machen dürfen . Würde mir mein BRV vorschreiben was ich in meiner Freizeit so treibe, dann würde er das V sehr bald gegen ein M tauschen müssen.
Aber mal so unter uns.... Thema Haupt/Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Unterpunkt wo habe ich die geschuldeten Stunden abzuleisten ? Und wer darf sagen wo ich diese Stunden ableisten muss ?
Erstellt am 14.11.2008 um 18:32 Uhr von Kölner
@see-see
Als AN und als AG würde ich mir 'Krankenbesuche' verbitten. Ich gehe noch mal einen Schritt weiter: Das ist im höchsten Maße unprofessionell...
Erstellt am 14.11.2008 um 18:53 Uhr von pirat
@Kölner,
nunja, muss ja nicht unbedingt unter dem Tenor........Disability Manager, laufen......
Erstellt am 17.11.2008 um 10:51 Uhr von see-see
@Kölner: warum verbitten und warum unprofessionell. kannst du bitte begründen?
Erstellt am 19.11.2008 um 14:13 Uhr von Kölner
@see-see
Weil ich nicht glaube, dass Krankenbesuche durch einen BR Sinn machen!