Erstellt am 06.09.2006 um 14:07 Uhr von Rollie
Nach Deiner Formulierung ist es ja nur eine Frage, um Dir ein Bildd zu machen, ob der Wunsch bzw. ein Interesse besteht, nicht mehr und nicht weniger. Daraus fäält ja noch keine Entscheidung.
Erstellt am 06.09.2006 um 14:11 Uhr von Opwert
@rolli und alle anderen,
ich hatte eine liste vorbereitet in denen sich die AN eintragen hätten eintragen könne ob eine zusätzlich gefordert werden kann , also ein vietel der AN,s , aber es wurde dieser wunshc das ich als BRM nicht auf die AN zu gehe sondern die AN sollen auf den BRV oder BRVv zugehen., wurde aber mit der liste gestoppt , das wäre ein alleingang den ich hier machen würde und das Gremium übergehen würde.
Erstellt am 06.09.2006 um 14:15 Uhr von Rollie
Ob jetzt richtig oder nicht, einmal außer vor gelassen. Warum ist es notwendig, dies ohne Abstimmung bzw. Rücksprache mit dem Gremium im Alleingang durchziehen zu wollen ?
Erstellt am 06.09.2006 um 14:15 Uhr von Fayence
Da aus einem solchen Wunsch die Verpflichtung des Gremiums erwachsen kann, eine zusätzliche BV abhalten zu müssen, kann ich Deine BR-KollegInnen verstehn!
So etwas sollte abgesprochen sein, meine Meinung!
Erstellt am 06.09.2006 um 14:24 Uhr von Opwert
jetzt mal aussen vor was nicht passiert ist , ich hätte das gremium fragen müssen ,
nun meine frage , wenn ich in meiner abteilung schon leute befragt habe und
diese ihr ja schon gegeben hatten , sieht das Gremium da als eine Plichtverletzung ,
stimmt das , da ich im Gesetz hierzu nichts finde .
Erstellt am 06.09.2006 um 14:27 Uhr von Fayence
Eine Pflichtverletzung sehe ich darin nicht!
Aber sag mal, wie viele "reguläre" Betriebsversammlungen haltet Ihr denn pro Jahr ab?
Erstellt am 06.09.2006 um 14:28 Uhr von Opwert
2 nur und das halte ich etwas wenig .
Erstellt am 06.09.2006 um 14:30 Uhr von Kölner
Stimmt, das ist was wenig und nach § 23 BetrVG eine massive Pflichtverletzung.
Da wäre ich mir meiner Haut auch nicht sicher...
Die Frage ist, was sanktionierbarer ist: Die Pflichtverletzung des BR oder Deine Umfrage? Ich tendiere eindeutig zu ersterem!
Erstellt am 06.09.2006 um 16:20 Uhr von Mona-Lisa
Opwert,
du bist meiner Meinung nach von der falschen Seite an die Sache rangegangen.
Wie oft eine Betriebsversammlung stattzufinden hat, sagt das BetrVG klar und deutlich, nämlich 4 x im Jahr. Da habt ihr für dieses Jahr noch 2 offen.
Du hättest besser dieses Thema in einer Sitzung angesprochen, und vielleicht im Vorfeld den § 43 Rd. 10 BetrVG durchgelesen. (womit du ganz automatisch auf den von Kölner angeführten § gestossen wärst)
Eine Pflichtverletzung sehe ich in deinem Alleingang nicht unbedingt!
Erstellt am 07.09.2006 um 07:19 Uhr von Opwert
@Mona-Lisa-
danke für die Aussage ,ich habe gestern von dem Gremium erfahren das sei nicht erwünscht
das ein weitere Betriebsversammlung gemacht wird, in diesem fall ist doch die Belegschaft nicht gefragt , oder gehört worden , wie stelle ich dies jetzt an.
Da ich aus meheren reihen der AN schon herausgehört habe das ein wietere erwünscht ist.
Erstellt am 07.09.2006 um 13:30 Uhr von Kölner
@Opwert
Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch im Gremium erst einmal unterhaltet, welche Konsequenzen sich aus diesem Gesetzesverstoss ergeben können? Vor allem wenn Du mit dem Hinweis winkst, dass Du diesen Gesetzesverstoss nicht mittragen willst und ggf. mit der Hilfe von AN notfalls auch ein § 23 BetrVG-Verfahren einleiten musst...