Gerichtsverhandlung / Vertretungsbefugnis des BRV - Beschluss erforderlich?
Benötige ich als Betriebsratsvorsitzender eine schriftliche Vollmacht bzw. einen Beschluss, um den Betriebsrat in einem Beschlußverfahren vor Gericht zu vertreten ?
Community-Antworten (2)
19.02.2008 um 18:15 Uhr
Nein, dass dürfte zu den Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden gehören.
19.02.2008 um 18:36 Uhr
Hallo,
Nein, dass schließt der § 26 Abs. 2 BetrVG mit ein.
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