Benötige ich als Betriebsratsvorsitzender eine schriftliche Vollmacht bzw. einen Beschluss, um den Betriebsrat in einem Beschlußverfahren vor Gericht zu vertreten ?
Erstellt am 19.02.2008 um 17:15 Uhr von Der alte Heini Nein, dass dürfte zu den Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden gehören.
Erstellt am 19.02.2008 um 17:36 Uhr von Lustlos Hallo, Nein, dass schließt der § 26 Abs. 2 BetrVG mit ein.