Urlaub nehmen um für den künftigen AG ein Seminar zu besuchen
Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor einem AG Wechsel, habe jedoch ein relativ lange Kündigungsfrist. Nun fragt der neue AG an, ob ich mir für den Besuch eines Seminars bei meinem jetzigen Ag Urlaub nehmen könne um das Seminar zu besuchen. Die angefallenen Stunde würden dann schon meinen Zeitkonto beim neuen AG gut geschrieben.
Meines Erachtens ist das ab doch nicht so einfach möglich, oder? Ich wäre ja dann schon für meinen neuen AG tätig obwohl ich mich noch in einem anderen Beschäftigungsverhältnis befinde.
Community-Antworten (7)
13.01.2020 um 13:31 Uhr
Das Problem sehe ich vor Allem hier:
"Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."
13.01.2020 um 14:58 Uhr
Das ist eben die Frage - was ist dir wichtiger. Wenn mir der neue Arbeitsplatz wichtig ist, würde ich auch mal was tun....
13.01.2020 um 15:15 Uhr
Sprich mit deinem jetzigen Arbeitgeber. Wenn ihr im Guten auseinandergeht hat er ja keinen Grund dir das Leben schwer zu machen. Vielleicht gibt es ja eine einvernehmliche Lösung. Wenn er Ärger macht, was soll er tun? Dich kündigen? Dann fängst du beim neuen Arbeitgeber früher an.
13.01.2020 um 15:28 Uhr
Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden...
13.01.2020 um 19:38 Uhr
Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden... Wer aus der alten Firma kann das denn überprüfen????
14.01.2020 um 11:24 Uhr
Hmmm,
m.E. nach liegt der Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG. Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen. Im Gegenteil, so manches Seminar (und da schließe ich unsere BR-Schulungen ausdrücklich ein :-) ) hat durchaus einen erheblichen Erholungswert :-) .
Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt???
14.01.2020 um 13:03 Uhr
liegt Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG. Wie von Pjöööng schon geschrieben und wer soll das überprüfen aus der alten Firma? Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen. Das könnte man so sehen *Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt??? * Was ist das am Ende anderes als die Gutschrift der Urlaubstage????
Verwandte Themen
Darf jetziger BR die künftigen BR's zur Schulung schicken?
ÄlterHallo, der jetzige Betriebsrat wurde im August 2010 gewählt. Von da her denke ich, ist dieser Betriebsrat bis Ende Mai 2014 im Amt. Der nächste Betriebsrat wird Mitte April gewählt. Wenn nun alle kü
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Feiertag Urlaub beantragen
ÄlterHallo, meine Frage, wir arbeiten in der Firma in zwei Abteilungen in zwei verschiedenen Schichten. Einmal Vollkontischicht und einmal normal drei Schichten. Ein Kollege in Vollkontischicht möchte g