Erstellt am 13.01.2020 um 12:31 Uhr von Pjöööng
Das Problem sehe ich vor Allem hier:
"Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."
Erstellt am 13.01.2020 um 13:58 Uhr von Kratzbürste
Das ist eben die Frage - was ist dir wichtiger.
Wenn mir der neue Arbeitsplatz wichtig ist, würde ich auch mal was tun....
Erstellt am 13.01.2020 um 14:15 Uhr von seehas
Sprich mit deinem jetzigen Arbeitgeber. Wenn ihr im Guten auseinandergeht hat er ja keinen Grund dir das Leben schwer zu machen. Vielleicht gibt es ja eine einvernehmliche Lösung.
Wenn er Ärger macht, was soll er tun? Dich kündigen? Dann fängst du beim neuen Arbeitgeber früher an.
Erstellt am 13.01.2020 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden...
Erstellt am 13.01.2020 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Diese Antwort wurde von "Pjöööng" gelöscht.
Erstellt am 13.01.2020 um 18:38 Uhr von nicoline
*Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden...*
Wer aus der alten Firma kann das denn überprüfen????
Erstellt am 14.01.2020 um 10:24 Uhr von EDDFBR
Hmmm,
m.E. nach liegt der Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG. Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen. Im Gegenteil, so manches Seminar (und da schließe ich unsere BR-Schulungen ausdrücklich ein :-) ) hat durchaus einen erheblichen Erholungswert :-) .
Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt???
Erstellt am 14.01.2020 um 12:03 Uhr von nicoline
*liegt Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG.*
Wie von Pjöööng schon geschrieben und wer soll das überprüfen aus der alten Firma?
*Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen.*
Das könnte man so sehen
*Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt??? *
Was ist das am Ende anderes als die Gutschrift der Urlaubstage????