W.A.F. LogoSeminare

Urlaub nehmen um für den künftigen AG ein Seminar zu besuchen

T
Tom72
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor einem AG Wechsel, habe jedoch ein relativ lange Kündigungsfrist. Nun fragt der neue AG an, ob ich mir für den Besuch eines Seminars bei meinem jetzigen Ag Urlaub nehmen könne um das Seminar zu besuchen. Die angefallenen Stunde würden dann schon meinen Zeitkonto beim neuen AG gut geschrieben.

Meines Erachtens ist das ab doch nicht so einfach möglich, oder? Ich wäre ja dann schon für meinen neuen AG tätig obwohl ich mich noch in einem anderen Beschäftigungsverhältnis befinde.

41607

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

13.01.2020 um 13:31 Uhr

Das Problem sehe ich vor Allem hier:

"Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

K
kratzbürste

13.01.2020 um 14:58 Uhr

Das ist eben die Frage - was ist dir wichtiger. Wenn mir der neue Arbeitsplatz wichtig ist, würde ich auch mal was tun....

S
seehas

13.01.2020 um 15:15 Uhr

Sprich mit deinem jetzigen Arbeitgeber. Wenn ihr im Guten auseinandergeht hat er ja keinen Grund dir das Leben schwer zu machen. Vielleicht gibt es ja eine einvernehmliche Lösung. Wenn er Ärger macht, was soll er tun? Dich kündigen? Dann fängst du beim neuen Arbeitgeber früher an.

P
Pjöööng

13.01.2020 um 15:28 Uhr

Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden...

N
nicoline

13.01.2020 um 19:38 Uhr

Ohne die Zeitgutschrift wäre es wohl nicht zu beanstanden... Wer aus der alten Firma kann das denn überprüfen????

E
EDDFBR

14.01.2020 um 11:24 Uhr

Hmmm,

m.E. nach liegt der Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG. Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen. Im Gegenteil, so manches Seminar (und da schließe ich unsere BR-Schulungen ausdrücklich ein :-) ) hat durchaus einen erheblichen Erholungswert :-) .

Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt???

N
nicoline

14.01.2020 um 13:03 Uhr

liegt Knackpunkt hier in der Gutschrift der Urlaubstage durch den neuen AG. Wie von Pjöööng schon geschrieben und wer soll das überprüfen aus der alten Firma? Der Besuch eines Seminars ist (denke ich) keine Erwerbstätigkeit, dürfte also auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen. Das könnte man so sehen *Was spricht dagegen, dass der neue AG dir nach Arbeitsbeginn als "Prämie" einmalig ein paar Urlaubstage schenkt??? * Was ist das am Ende anderes als die Gutschrift der Urlaubstage????

Ihre Antwort