Ich bin teilzeitbeschäftigt, und neu gewählte Betriebsrätin. Ich kann nicht auf Br-Weiterbildung gehen, da ich Kinderbetreuung brauche. Laut SGB III § 79 die Kosten für Kinderbetreuung werden übernommen. Stimmt das? Wie kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber argumentieren? Habe ich anrecht auf Kinderbetreuungskostenerstattung ? Meine 3 Kinder sind alle unter 10 .