Erstellt am 01.02.2007 um 16:28 Uhr von Kölner
@keika
Wenn man dem Wortlaut des § 79 SGB III folgen will, gilt das für eine Weiterbildung.
Hmmm...ist ein BR-Seminar eine Weiterbildungsmassnahme im Sinne des SGB III? Ganz ehrlich: Ich weiss es nicht!
Vielleicht kann man sich mit der Gewerkschaft mal unterhalten; die bieten Seminare inkl. Kinderbetreuung des öfteren an...