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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kinderbetreuungskosten - bei Besuch BR-Seminar?

K
keika
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin teilzeitbeschäftigt, und neu gewählte Betriebsrätin. Ich kann nicht auf Br-Weiterbildung gehen, da ich Kinderbetreuung brauche. Laut SGB III § 79 die Kosten für Kinderbetreuung werden übernommen. Stimmt das? Wie kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber argumentieren? Habe ich anrecht auf Kinderbetreuungskostenerstattung ? Meine 3 Kinder sind alle unter 10 .

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

01.02.2007 um 17:28 Uhr

@keika Wenn man dem Wortlaut des § 79 SGB III folgen will, gilt das für eine Weiterbildung. Hmmm...ist ein BR-Seminar eine Weiterbildungsmassnahme im Sinne des SGB III? Ganz ehrlich: Ich weiss es nicht! Vielleicht kann man sich mit der Gewerkschaft mal unterhalten; die bieten Seminare inkl. Kinderbetreuung des öfteren an...

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