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Seminar besuchen

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich brauche Eure Hilfe. Unser AG hat uns mehrere Seminare "genehmigt" und ein Seminar sollen wir nicht "genehmigt" bekommen ( WA Teil II) Fazit von Ihm, die Kosten und der weite Fahrweg ( 550km) Wir stimmen die Seminare im BR so ab, das zu diesem Zeitpunkt niemand im Urlaub ist. Wie kann ich jetzt vorgehn??? Bin bei der WAF reserviert und muss dieses Seminar besuchen, da es meine Aufgabe ist, mich weiter zuschulen. Könnte ihr mir Tips geben !!!! Danke

1.77209

Community-Antworten (9)

E
Erdenbürger

12.02.2012 um 18:27 Uhr

Darauf bestehen, wenn es wirklich so sein muss, er kann ja die Einigungsstelle anrufen, wenn er meint, dass es nicht sein muss!

G
gironimo

12.02.2012 um 18:53 Uhr

Natürlich kann Dir die WAF selbst mit Argumenten weiter helfen. Rufe doch da mal an.

Weise den AG darauf hin, dass die meisten Seminaranbieter (auch die WAF) ein ermäßigtes Ticket der Deutschen Bahn anbieten.

Und wie ist das Verhältnis zwischen den Kosten der zugestimmten Seminare und dem einen abgelehnten?

M
monalisa

12.02.2012 um 18:55 Uhr

@lussil, ihr als Gremium beschliesst in euren Sitzungen, wer zu welcher Schulung geht, Diesen Beschluss mit Namen und den Daten des Seminars gebt ihr eurem AG. Ergo: Euer AG genehmigt keine Seminare! Passt ihm an eurem Vorhaben etwas nicht, steht es ihm frei innerhalb von 2 Wochen vor Gericht Einspruch zu erheben!

P
Peanuts

12.02.2012 um 19:19 Uhr

"Passt ihm an eurem Vorhaben etwas nicht, steht es ihm frei innerhalb von 2 Wochen vor Gericht Einspruch zu erheben!"

Wo könnte man die Sache mit den 2 Wochen nachlesen? Sind die verbindlich einzuhalten?

"Darauf bestehen, wenn es wirklich so sein muss, er kann ja die Einigungsstelle anrufen, wenn er meint, dass es nicht sein muss!"

Die Einigungsstelle ist ganz offensichtlich nicht zuständig!

L
lussil

12.02.2012 um 19:27 Uhr

Die Kosten der anderen Seminare sind fast identisch (100 Euro) unterschied. Ich habe keine Ahnung warum der AG sich so gegen uns stellt. Werden morgen ein Beschluss machen und ihm übergeben.Sollte er sich dann immer noch weigern,soll er doch ein Beschlussverfahren anstreben.

M
monalisa

12.02.2012 um 19:51 Uhr

@lussil, nochmal, ob er sich weigert oder nicht, ihr informiert den AG und sonst gar nix. In den Kommentaren zum § 37 BetrVG kannst du nachlesen, wie ihr die Beschlüsse an den AG weitergebt und euer AG kann auch nachlesen, was, wo und in welchem Zeitraum er dagegen unternehmen kann!

P
polybär

12.02.2012 um 19:52 Uhr

@lussil, Laut WAF: Ihre Schulung wird abgelehnt – was können Sie jetzt tun? Kapitel 3 Manchmal lässt sich der Arbeitgeber von der Notwendigkeit einer Betriebsräte- Fortbildung nicht so einfach überzeugen. Denn: Die Schulungen, die Anreise und Verpflegung kosten Geld, und der Arbeitnehmer muss von seiner Arbeit freigestellt werden. Manch ein Arbeitgeber fürchtet Es gibt viele Begründungen, die Arbeitgeber für die Ablehnung einer Schulung vorbringen. Die meisten Einwände kann der Betriebsrat jedoch abwehren. Lassen Sie sich nicht verunsichern. einen starken und kompetenten Betriebsrat und versucht so, dessen Einfluss zu verhindern. Wie Sie als Betriebsrat richtig argumentieren und reagieren und Ihren Schulungsanspruch klar und effizient durchsetzen, erfahren Sie auf den nächsten Seiten. Warten Sie nicht darauf. Ist auch zu Seminarbeginn noch keine Entscheidung seitens des Arbeitgebers gefallen, nehmen Sie an der Schulung teil, da der Gesetzgeber keinen Genehmigungsvorbehalt für BR-Schulungen durch den Arbeitgeber im BetrVG vorgesehen hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die Kosten des Seminars und des Entgeltausfalls zu tragen, lässt der Betriebsrat mit einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren feststellen, ob der Arbeitgeber die Kosten tragen muss, weil das Seminar erforderlich für die Tätigkeit des Betriebsrats war (BAG 13.11.64 und 3.6.69 AP Nr. 9 und 11 zu § 37 BetrVG). Die Entscheidung ist nicht rechtzeitig gefallen? Oder der/die BetriebsratskollegIn lässt seine Entgeltansprüche vor dem Arbeitsgericht einklagen. TIPP: Setzen Sie Ihr Recht auf Fortbildung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG durch. Lehnt der Arbeitgeber die Schulung ab, müssen Sie sich das nicht ohne Weiteres gefallen lassen!

VIEL GLÜCK !!!!!!! @mona lisa, hei ho... ich bin wieder da .-)

M
monalisa

12.02.2012 um 19:58 Uhr

@polybär, :-))))

S
Streikposten

12.02.2012 um 21:57 Uhr

Unser AG hat uns mehrere Seminare "genehmigt"

.... da war doch dann bestimmt auch BR1 und BR2 schon dabei???

Dann sollte es diese Frage eigentlich nicht mehr geben, wenn man aufgepasst hat!

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