Folgende Situation:
Urlaubsplanung unserer Mitarbeiter wurde in den Vorjahren immer bis 31.10. abgeschlossen und dem Arbeitgeber zur Genehmigung vorgelegt. Genehmigung bzw. Einigung auf Alternativen erfolgte in der Regel bis 31.12.
In diesem Jahr ist es anders. Der AG hat dem BR neue Dienstpläne für den Laufzeitbeginn 01.01.2009 vorgelegt. Diesen Dienstplänen kann und wird der BR aus diversen Gründen nicht zustimmen. Alternativen werden derzeit ausgearbeitet, sodaß nicht damit zu rechnen ist, daß am 01.01. neue Dienstpläne in Kraft treten.
Jetzt das eigentliche Porblem:
Die Mitarbeiter können ihren Urlaub selbstverständlich nur nach den alten Dienstplänen planen und haben das wie in den Vorjahren auch gemacht.
Als sie diese Planungen nun beim AG einreichen wollten, verweigerte der die Annahme mit dem Hinweis, es gebe im nächsten Jahr sowieso neue Dienstpläne.
Hier nun meine konkrete Frage:
Gibt es in diesem Fall so etwas wie einen Annahmeverzug des AG?
Und was viel wichtiger ist: Gibt es einen Zeitraum, in dem der AG über Urlaubsanträge entscheiden muß (mit der Folge, daß bei Nichteinhaltung der Frist der Urlaubsantrag automatisch als genehmigt gilt)?
Für entsprechende Verweise auf Gesetze und besonders Urteile(!) zu diesem Thema vielen Dank im Voraus.