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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiederspruch Bewertung ERA - Fristen

W
Wara
Jan 2021 bearbeitet

Servus, wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer Personalakte genommen werden. Der Arbeitgeber hat bis heute 23.01.2021 weder den formell notwendigenden Eingang des Widerspruches bestätigt, noch schriftlich auf den Widerspruch reagiert. Der Widerspruch wurde per Mail (Firmennetzwerk), über den Reg-BR sowie per Einschreiben an den Arbeitgeber gesendet.

Der Reg-BR hat dann vor zwei Wochen ein Gespräch zwischen Geschäftsführer, Reg-BR und Mitarbeiter vermittelt. Im Ergebnis sollten Fehler in der Beurteilung korrigiert werden, sowie vereinbarte Zusagen in Bezug auf die Bewertung schriftlich fixiert werden. Bis heute erfolgte jedoch weder eine zugesagte Rückmeldung der Geschäftsführung, des regionalen Vorgesetzten, noch eine Übersendung der notwendigen Gesprächsnotiz mit dem Ergebnis der Unterredung, noch das eigentlich zugesagtes Schreiben der Geschäftsführung an die Kollegin.

Frage: Welche Fristen hat der Arbeitgeber auf einen Widerspruch zu reagieren ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagiert, gilt dieser dann als angenommen ? Wann ist eine getroffene mündliche Vereibarung hinfällig, wenn der Arbeitgeber hierzu weder die notwendige Gesprächsnotiz erstellt und verteilt, noch die zugesagte Leistung schriftlich bestätig?

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Community-Antworten (8)

C
Challenger

23.01.2021 um 11:16 Uhr

Zitat Wara : (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung,.........

Was Bedeutet das ? Hat der AG die Kollegin umgruppiert ?

W
Wara

23.01.2021 um 11:24 Uhr

Der AG hat die Kollegin nicht umgruppiert, der AG begründig die Abwertung (betrifft mehere Kollegen) damit, dass dies Bewertungen nicht mehr Zeitgerecht seien, der Vorgesetzte, welcher das Bewertunsggespräch führte, erklärte gegenüber den Kollegen, der AG müsse Einsparungen machen, auf die eigendlichen Bewertungspunkte wurde nicht eingegangen. Wichtig hier die Fragen zu den Fristen - der Rest ist schon in Arbeit.

K
krambambuli

23.01.2021 um 12:56 Uhr

Und- wie sieht der BR das? Ansonsten würde ich mich an die Gewerkschaft wenden.

W
Wara

23.01.2021 um 14:37 Uhr

Bitte nicht falsch verstehen, ich suche hier Antworten auf meine Fragen, ich möchte den Fall nicht diskutieren.

B
BRHamburg

23.01.2021 um 14:59 Uhr

Die Antwort ist aus meiner Sicht völlig einfach. Ihr habt ein Grotten schlechten BR der sein Job nicht macht und lieber mit dem AG kuschelt und mauschelt.

W
Wara

23.01.2021 um 15:01 Uhr

Bitte wenn Möglich Antworten zu diesen Fragen: Welche Fristen hat der Arbeitgeber auf einen Widerspruch zu reagieren ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagiert, gilt dieser dann als angenommen ? Wann ist eine getroffene mündliche Vereibarung hinfällig, wenn der Arbeitgeber hierzu weder die notwendige Gesprächsnotiz erstellt und verteilt, noch die zugesagte Leistung schriftlich bestätig?

C
celestro

23.01.2021 um 17:33 Uhr

wüßte nicht, aus was sich irgendwelche Fristen ergeben sollten. Man kann dem AG eine Frist setzen und wenn der sich nicht vernünftig artikuliert, einen Rechtsanwalt einschalten. Alles andere ist Unsinn.

B
BRHamburg

23.01.2021 um 20:34 Uhr

Frage 1 : Überhaupt keine. Frage2: Nein Frage3: gleich nach der Aussprache, wenn man sie nicht beweisen kann.

Wo steht den das der AG eine Gesprächs Notiz machen muss?

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