Servus,
wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer Personalakte genommen werden. Der Arbeitgeber hat bis heute 23.01.2021 weder den formell notwendigenden Eingang des Widerspruches bestätigt, noch schriftlich auf den Widerspruch reagiert. Der Widerspruch wurde per Mail (Firmennetzwerk), über den Reg-BR sowie per Einschreiben an den Arbeitgeber gesendet.

Der Reg-BR hat dann vor zwei Wochen ein Gespräch zwischen Geschäftsführer, Reg-BR und Mitarbeiter vermittelt. Im Ergebnis sollten Fehler in der Beurteilung korrigiert werden, sowie vereinbarte Zusagen in Bezug auf die Bewertung schriftlich fixiert werden. Bis heute erfolgte jedoch weder eine zugesagte Rückmeldung der Geschäftsführung, des regionalen Vorgesetzten, noch eine Übersendung der notwendigen Gesprächsnotiz mit dem Ergebnis der Unterredung, noch das eigentlich zugesagtes Schreiben der Geschäftsführung an die Kollegin.

Frage:
Welche Fristen hat der Arbeitgeber auf einen Widerspruch zu reagieren ?
Wenn der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagiert, gilt dieser dann als angenommen ?
Wann ist eine getroffene mündliche Vereibarung hinfällig, wenn der Arbeitgeber hierzu weder die notwendige Gesprächsnotiz erstellt und verteilt, noch die zugesagte Leistung schriftlich bestätig?