Wiederspruch Bewertung ERA - Fristen
Servus, wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer Personalakte genommen werden. Der Arbeitgeber hat bis heute 23.01.2021 weder den formell notwendigenden Eingang des Widerspruches bestätigt, noch schriftlich auf den Widerspruch reagiert. Der Widerspruch wurde per Mail (Firmennetzwerk), über den Reg-BR sowie per Einschreiben an den Arbeitgeber gesendet.
Der Reg-BR hat dann vor zwei Wochen ein Gespräch zwischen Geschäftsführer, Reg-BR und Mitarbeiter vermittelt. Im Ergebnis sollten Fehler in der Beurteilung korrigiert werden, sowie vereinbarte Zusagen in Bezug auf die Bewertung schriftlich fixiert werden. Bis heute erfolgte jedoch weder eine zugesagte Rückmeldung der Geschäftsführung, des regionalen Vorgesetzten, noch eine Übersendung der notwendigen Gesprächsnotiz mit dem Ergebnis der Unterredung, noch das eigentlich zugesagtes Schreiben der Geschäftsführung an die Kollegin.
Frage: Welche Fristen hat der Arbeitgeber auf einen Widerspruch zu reagieren ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagiert, gilt dieser dann als angenommen ? Wann ist eine getroffene mündliche Vereibarung hinfällig, wenn der Arbeitgeber hierzu weder die notwendige Gesprächsnotiz erstellt und verteilt, noch die zugesagte Leistung schriftlich bestätig?
Community-Antworten (8)
23.01.2021 um 11:16 Uhr
Zitat Wara : (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung,.........
Was Bedeutet das ? Hat der AG die Kollegin umgruppiert ?
23.01.2021 um 11:24 Uhr
Der AG hat die Kollegin nicht umgruppiert, der AG begründig die Abwertung (betrifft mehere Kollegen) damit, dass dies Bewertungen nicht mehr Zeitgerecht seien, der Vorgesetzte, welcher das Bewertunsggespräch führte, erklärte gegenüber den Kollegen, der AG müsse Einsparungen machen, auf die eigendlichen Bewertungspunkte wurde nicht eingegangen. Wichtig hier die Fragen zu den Fristen - der Rest ist schon in Arbeit.
23.01.2021 um 12:56 Uhr
Und- wie sieht der BR das? Ansonsten würde ich mich an die Gewerkschaft wenden.
23.01.2021 um 14:37 Uhr
Bitte nicht falsch verstehen, ich suche hier Antworten auf meine Fragen, ich möchte den Fall nicht diskutieren.
23.01.2021 um 14:59 Uhr
Die Antwort ist aus meiner Sicht völlig einfach. Ihr habt ein Grotten schlechten BR der sein Job nicht macht und lieber mit dem AG kuschelt und mauschelt.
23.01.2021 um 15:01 Uhr
Bitte wenn Möglich Antworten zu diesen Fragen: Welche Fristen hat der Arbeitgeber auf einen Widerspruch zu reagieren ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagiert, gilt dieser dann als angenommen ? Wann ist eine getroffene mündliche Vereibarung hinfällig, wenn der Arbeitgeber hierzu weder die notwendige Gesprächsnotiz erstellt und verteilt, noch die zugesagte Leistung schriftlich bestätig?
23.01.2021 um 17:33 Uhr
wüßte nicht, aus was sich irgendwelche Fristen ergeben sollten. Man kann dem AG eine Frist setzen und wenn der sich nicht vernünftig artikuliert, einen Rechtsanwalt einschalten. Alles andere ist Unsinn.
23.01.2021 um 20:34 Uhr
Frage 1 : Überhaupt keine. Frage2: Nein Frage3: gleich nach der Aussprache, wenn man sie nicht beweisen kann.
Wo steht den das der AG eine Gesprächs Notiz machen muss?
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