Erstellt am 04.11.2008 um 09:40 Uhr von Maria
Warum sollte dies nicht möglich sein?
Wenn er die Zeit und Energie dazu hat.
Einen Gewissenskonflikt kann ich hierbei auch nicht sehen.
Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass diese Positionen jeweils extra aufgeteilt sein müssen.
Viele Grüße.
Maria
Erstellt am 04.11.2008 um 09:47 Uhr von galaxy
@fragensteller
warum nicht? Im §34 BetrVG ist nur geregelt, daß eine Sitzungsniederschrift angefertigt werden muss. Also spricht nichts gegen eine Personalunion von Stelli und Schriftführer, andere Konstellationen (BRV + Schriftführer, normales BRM + Schriftführer) sind natürlich auch denk- und machbar.