Erstellt am 18.04.2016 um 12:30 Uhr von stehipp
kurz gesagt: ja
Wobei es nur einen Betriebsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter/ -in gibt und keinen 2. Vorsitzenden.
Erstellt am 18.04.2016 um 12:33 Uhr von nicoline
Und wenn du in Vertretung des abwesenden BRV selber BRV bist, sollte die Schriftführung während der Sitzung jemand anderes übernehmen.