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Stellv. Vorsitzender auch gleichzeitig Schriftführer?

B
Boaconstructa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle, ist es möglich das ein stellv. Vorsitzender auch gleichzeitig den Posten des Schriftführers ausüben darf? Im BetrVG habe ich nichts gegenteiliges finden können da der Schriftführer nicht weiter genannt wird..... Danke schon mal für eure Antworten Gruß Boa

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

06.09.2010 um 20:41 Uhr

Hallo, ja, das ist möglich.

U
Ulrik

07.09.2010 um 10:43 Uhr

Klar ist das möglich. Der Schriftführer ist kein gesetzlich geregeltes Amt im BR. Deswegen findest Du im BetrVG nichts. Wenn ihr keinen habt, macht der BRV in der Regel die ganze Schriftarbeit. Entscheidet es selbst, je nachdem wie viel euer BRV zu tun hat.

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