Erstellt am 13.10.2008 um 15:46 Uhr von Sanieris
Hallo JAV
Binnen drei Monate vor Ausbildungsende abgeben !
Wenn Du jetzt innerhalb der 3 Monate bist, dann schnellstens abgeben !
Dann kann es nur durch eine gerichtliche Entscheidung verhindert werden.
§ 78a BetrVG
Erstellt am 13.10.2008 um 19:47 Uhr von scub
Ja, innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende abgeben!!
Sollte das Gespräch NACH dem Ausbildungsende sein, bitte vorher Antrag stellen. zweizeiler reicht aus.
Sollte das Gespräch davor sein, und die geben dir einen unbefristeten Vertrag bitte das schriftlich verlangen, Nicht das die dich übern Tisch ziehen und nachher sethste ohne alles da ...
Ansonsten Antrag stellen, dann biste aufer sicheren Seite.
Sollten die den Vetrag auflösen wollen, dadurch dass du dne antrag gestellt hast, sind das deren kosten.
zahlst fast nix. ;)
Habe gerade auch ein Verfahren am laufen.
ich weiß das also wie das abgeht ...