Unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung "BV-Dienstplan" unterschrieben, die alle bisherigen Betriebsvereinbarungen zu diesem Themenfeld ersetzt. In der ist formuliert:
"§ 6: Die wöchentliche Arbeitszeit wird grundsätzlich auf 5 oder 6 Tage verteilt."
Im weiteren Text wird dann kein weiterer (differenzierender) Bezug mehr dazu genommen.
Im Betrieb (TvöD/VKA) gibt es wenige Abteilungen, bei denen bisher schon eine 6-Tage-Woche besteht; sonst überall eine 5-Tage-Woche.
Muss ich als Arbeitnehmer nun befürchten, dass der Arbeitgeber nun auch in anderen Betriebsteilen die 6-Tage-Woche einseitig einführen kann?
Laut Tarifvertrag ist das ja möglich. Ist mit der Formulierung in der BV eine gültige Zustimmung des Betriebsrates bei diesem ja mitbestimmungspflichtigen Inhalt (Verteilung der Arbeitszeit) bereits erfolgt?